Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Bundesblatt Nr. 11, 23. März 2010 › Seccion Unica
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Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
10.026 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 17. Februar 2010 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Finanzhilfen für familienergänzende Kinder-betreuung mit dem Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: M 08.3449 Familienergänzende Kinderbetreuung. Anschubfinanzierung (N 19.03.09, WBK-N; S 4.06.09) Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 17. Februar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris LeuthardDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2011 ab. Es bildet zusammen mit der Ausführungsverordnung die Grundlage eines Impulsprogramms, das die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder fördern und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll. Der Bundesrat schlägt vor, das Programm um vier Jahre zu verlängern. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) reichte am 21. August 2008 die Motion 08.3449 ein und verlangte darin vom Bundesrat, dem Parlament eine Botschaft über die Verlängerung des Impulsprogramms zu unterbreiten. Nachdem beide Kammern die Motion gutgeheissen hatten, beauftragte der Bundesrat das EDI am 1. Juli 2009 zum Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung eine Vernehmlassung durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 1. Juli 2009 eröffnet und dauerte bis zum 15. Oktober 2009. Mit Blick auf die positiven Ergebnisse der Evaluation des Impulsprogramms und den nach wie vor vorhandenen Bedarf an neuen Betreuungsplätzen beantragte der Bundesrat im Vernehmlassungsentwurf eine Verlängerung des Gesetzes um weitere vier Jahre und einen neuen Rahmenkredit in der Höhe von 140 Millionen Franken. Gleichzeitig schlug er die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Projekten mit Innovationscharakter im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung vor. Weitaus die meisten Vernehmlassungsteilnehmer begrüssten die vorgeschlagene Verlängerung des Impulsprogramms. Generell gingen nur Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten ein, eine grundlegende Änderung des Vorentwurfs stand nicht zur Diskussion. Der Bundesrat schlägt angesichts dieser positiven Rückmeldungen vor, das Programm um vier Jahre zu verlängern. Eine erneute Verlängerung nach dem 31. Januar 2015 ist allerdings ausgeschlossen. Aufgrund der prekären Situation der Bundesfinanzen spricht sich der Bundesrat für eine Herabsetzung der finanziellen Ausstattung des Programms aus. Durch den Beitritt zum HarmoS-Konkordat verpflichten sich die Unterzeichnerkantone, schulergänzende Betreuung anzubieten, die dem Bedarf vor Ort entspricht. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, die Gewährung der Finanzhilfen auf den Bereich der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu konzentrieren. Schliesslich ist der Bundesrat auch der Meinung, dass nur neu geschaffene Institutionen von Finanzhilfen profitieren sollen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den dritten Rahmenkredit auf 80 Millionen Franken zu beschränken. Die Möglichkeit, Projekte mit Innovationscharakter zu unterstützen, wird hingegen beibehalten. 1628 Inhaltsverzeichnis 1 Grundzüge der Vorlage 1631 1.1 Ausgangslage 1631 1.1.1 Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung 1631 1.1.2 Verlauf des Impulsprogramms von 2003-2009 1632 1.1.3 Evaluation des Impulsprogramms 1633 1.2 Vorgeschlagene Änderungen 1635 1.2.1 Entstehungsgeschichte der vorgeschlagenen Änderungen 1635 1.2.2 Änderungen des Bundesgesetzes: Verlängerung des Programms und Anpassung des Empfängerkreises 1637 1.2.2.1 Verlä...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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