Bundesgesetz über Regionalpolitik (Entwurf)

Auszug


Bundesgesetz über Regionalpolitik (Entwurf)

Bundesgesetz Entwurf über Regionalpolitik

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 103 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 20052,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Dieses Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen stärken und deren Wertschöpfung erhöhen und so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedlung und zum Abbau regionaler Disparitäten beitragen.

Art. 2 Grundsätze

Die Regionalpolitik beruht auf folgenden Grundsätzen:

a. Die Regionen entwickeln eigene Initiativen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung.

b. Die regionalen Zentren bilden die Entwicklungsmotoren.

c. Die Anforderungen an eine ...

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