Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Auszug


Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz Entwurf

über die Krankenversicherung

(KVG) Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 20001,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf Artikel 34bis der Bundesverfassung3

Art. 13 Abs. 2 Bst. f (neu)

2 Die Versicherer müssen insbesondere:

f. alleine oder in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Versicherern eine oder mehrere besondere Versicherungsformen anbieten, die im Sinne der Artikel 41 Absatz 4 und 62 Absatz 2 eine eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers beinhalten.

Art. 21 Abs. 4

4

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