Bundesgesetz über Änderungen des Transportrechts

Auszug


Bundesgesetz über Änderungen des Transportrechts

Bundesgesetz

über Änderungen des Transportrechts

vom 19. Dezember 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 20071,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Gesetze werden wie folgt geändert:

1. Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 19572

Die Randtitel werden im ganzen Erlass in Sachüberschriften umgewandelt. Die jeweiligen Ziffern und Buchstaben sind dabei nicht zu übernehmen.

Art. 9b Abs. 4

4 Der Bundesrat legt die Grundsätze für die Bemessung fest und regelt die Veröffentlichung. Bei der Festlegung dieser Grundsätze sorgt der Bundes...

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