Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden

Auszug


Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden

Bundesgesetz Entwurf

über das Reisendengewerbe

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 95 und 97 der Bundesverfassung

sowie auf Ziffer II Absatz 2 Buchstabe a des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 19981 über eine neue Bundesverfassung,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 20002,

beschliesst:

1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1

1 Dieses Gesetz regelt das Gewerbe von Reisenden, die Konsumentinnen oder Konsumenten Waren oder Dienstleistungen anbieten.

2 Das Gesetz:

a. gewährleistet, dass die Reisenden ihr Gewerbe im ganzen Gebiet ...

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