Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Auszug


Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Änderung vom 26. Juni 1998

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 19951,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 26. März 19312 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wird wie folgt geändert:

Einführung einer Abkürzung des Titels ANAG

Art. 13a Bst. c

Um die Durchführung eines Wegweisungsverfahrens sicherzustellen, kann die zuständige kantonale Behörde einen Ausländer, der keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt, während der Vorbereitung des Entscheides über seine Aufenthaltsberechtigung für höc...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen