Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2003

Auszug


Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2003

Bundesbeschluss I

über den Voranschlag für das Jahr 2003

vom 11. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20022,

beschliesst:

Art. 1 Finanzvoranschlag und budgetierterAufwandüberschuss

1 Der Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2003, abschliessend mit

- Ausgaben von 51 352 486 300 Franken

- Einnahmen von 50 855 899 700 Franken

- einem Ausgabenüberschuss im Finanzvoranschlag von 496 586 600 Franken

- einem budgetierten Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von

3 390 067 947 Franken

wird genehmigt.

1a Die Ausgaben und der Ausgabenüberschuss gemäss Absatz 1 vermindern sich im Umfang der nach Artikel 8 dieses Bundesbeschlusses gesperrten Kredite.

1bis Dem Voranschlag für das Jahr 2003 wird gemäss Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung ein Höchstbetrag der Gesamtausgaben von 51 161 035 100 Franken zugrunde gelegt.

2 Der Voranschlag der Pensionskasse des B...

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