Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 und Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen 2009
Bundesblatt Nr. 6, 16. Februar 2010 › Seccion Unica
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Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 und Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen 2009
10.009 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 und Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen 2009 vom 13. Januar 2010 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (Aussenwirtschaftsgesetz, SR 946.201) beehren wir uns, Ihnen Bericht zu erstatten. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 11.1.1 und 11.1.2) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes). Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen, gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes, drei Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, die folgenden Abkommen zu genehmigen: - das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Albanien sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Albanien (Ziff. 11.2.1 samt Anhängen) - das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Serbien sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Serbien (Ziff. 11.2.2 samt Anhängen) - die Investitionsschutzabkommen mit Lesotho, China und Tadschikistan (Ziff. 11.2.3). In Anwendung von Artikel 10 Absatz 4 des Aussenwirtschaftsgesetzes sowie gestützt auf Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 (SR 632.10), auf Artikel 6a des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) und auf Artikel 4 Absatz 2 des Zollpräferenzengesetzes vom 9. Oktober 1981 (SR 632.91) unterbreiten wir Ihnen schliesslich den Bericht und den Entwurf zum Bundesbeschluss über zolltarifarische Massnahmen (Ziff. 11.3). Wir beantragen Ihnen, die zolltarifarischen Massnahmen zu genehmigen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 13. Januar 2010 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDie Bundespräsidentin: Doris LeuthardDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Gesamtübersicht Zielsetzung des Bundesrates Das Berichtsjahr war geprägt von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die nationale und internationale Wirtschaftstätigkeit. Trotz rekordhohen Interventionen und Stützungsmassnahmen der Regierungen in den Industrie- und Schwellenländern gehen internationale Organisationen wie der IWF zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg von einem Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung aus. Wenn in allen wichtigen Absatzmärkten wirtschaftliche Probleme bestehen, wirkt sich das auf eine exportorientierte Wirtschaft wie jene der Schweiz besonders stark aus. Obschon sich die Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich gut behauptete, wird auch sie im Jahr 2009 ein negatives Wachstum ausweisen. Angesichts dieser Umstände verfolgte der Bundesrat in der Aussenwirtschaftspolitik eine Doppelstrategie. Einerseits setzte er sich in den relevanten internationalen Organisationen und Treffen energisch gegen den sich abzeichnenden Finanz- und Handelsprotektionismus ein. Andererseits ergriff er Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeiten und zur Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Exportwirtschaft. Nach der Annahme einer Reihe von Massnahmen im November 2008 setzte er im Februar und August mit zwei weiteren Stabilisierungsspaketen die vorwiegend binnenmarktwirksamen Massnahmen fort. Mit dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen wurden der Marktzugang für Schweizer Exporte weiter erleichtert und die Chancen der Exportwirtschaft verbessert, effektiv vom Aufschwung profitieren zu können, sobald dieser einsetzt. Die Ziele des Bundesrats waren bereits im Ausblick des Aussenwirtschaftsberichts 2008 (BBl 2009 727) prioritär auf die Bewältigung der Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf die Exportwirtschaft ausgerichtet. Die oben erwähnten Massnahmen sind somit mit den damals geäusserten Absichten des Bundesrates kongruent und folgen dieser Zielsetzung. Neben dem weiteren Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen nahmen die Konsolidierung und der Ausbau der Beziehungen mit der EU sowie die Stärkung des multilateralen Regelwerks der WTO einen wichtigen Platz in der Zielsetzung ein. Wie der vorliegende Bericht aufzeigt, sind namentlich in den Beziehungen zur EU wesentliche Fortschritte erzielt worden. Auch in den Verhandlungen der Doha-Runde der WTO ist in der zweiten Jahreshälfte sowohl auf politischer Ebene wie auf Expertenebene ein verstärkter Druck spürbar, sodass ein Abschluss der Runde im kommenden Jahr zwar schwierig, aber nicht ganz ausgeschlossen erscheint. Die von der WTO-Ministerkonferenz anfangs Dezember anberaumte Bestandesaufnahme, die im ersten Quartal 2010 stattfinden soll, wird dabei ein...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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