Botschaft zur Gesamtschau FinöV
Bundesblatt Nr. 46, 13. November 2007 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 46, 13. November 2007 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Botschaft zur Gesamtschau FinöV
07.082 Botschaft zur Gesamtschau FinöV vom 17. Oktober 2007 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir eine Gesamtschau zu Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) sowie die nachstehenden Erlassentwürfe mit dem Antrag auf Zustimmung: - Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur - Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur - Bundesbeschluss über die Anpassung des NEAT-Gesamtkredits - Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit zur Planung der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur - Änderung des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen - Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2001 P 01.3238 S-Bahn Zentralschweiz (N 5.10.01, Theiler) 2001 P 01.3403 Bahnverbindungen nach Graubünden (N 5.10.01, Gadient) 2001 P 01.3460 Mit freien Mitteln des Kredites von «BAHN 2000», erste Etappe, gestrichene Bahninfrastrukturprojekte realisieren (N 14.12.01, Weigelt) 2002 P 02.3217 Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern (S 6.6.02, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 02.301) 2003 P 02.3386 Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern (N 2.6.03, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR 02.301) 2005 P 03.3260 NEAT-AlpTransit Lötschberg/Simplon. Lärmschutz (N 17.3.05, Cina) 2005 P 05.3475 Leistungssteigerung im Bahnknoten Zürich (S 8.12.05, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR) 2006 P 06.3232 Halbstundentakt auf der Strecke Zürich-Schaffhausen (N 6.10.06, Bührer) 2006 P 06.3243 Halbstundentakt auf der Strecke Zürich-Schaffhausen (S 2.10.06, Briner) 2006 P 06.3123 Doppelspurausbau der Bahnlinie bei Ligerz (N 23.3.06, Joder) 2007 P 07.3080 NEAT-Strecke Mitholz-Ferden ausbauen (N 22.6.07, Donzé) Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 17. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-ReyDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersicht Das Parlament hat 2005 eine Gesamtschau über die durch den FinöV-Fonds noch zu finanzierenden Eisenbahn-Infrastrukturprojekte verlangt. Mit der vorliegenden Botschaft beantwortet der Bundesrat die Frage, wie die noch nicht verpflichteten Mittel des FinöV-Fonds verwendet werden sollen. Ziel ist es, die NEAT fertig zu bauen und die Weiterentwicklung des schweizerischen Eisenbahnnetzes (Personenfern- und Güterverkehr) sicherzustellen. Ausgangslage Die vier Grossprojekte Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, Anschluss der Ost- und Westschweiz an das Europäische Eisenbahnhochleistungsnetz (HGV-A) und Verbesserung des Lärmschutzes sind in der Bundesverfassung verankert. Der Bund bezahlt die Modernisierung der Bahninfrastruktur über den FinöV-Fonds. Dieser wird gespiesen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), der Mehrwertsteuer und der Mineralölsteuer für die Mitfinanzie-rung der NEAT. Um die Investitionsspitzen in den ersten Jahren abzudecken, bevorschusst der Bund den Fonds. Er läuft so lange, bis das Bauprogramm abgeschlossen und Vorschüsse des Bundes sowie Zinsen zurückbezahlt sind. Ursprünglich wurde das Investitionsvolumen des Bauprogramms auf 30,5 Milliarden Franken (Preis-stand 1995) geschätzt. Inhalte der Vorlage Die Gesamtschau FinöV zeigt, wie die noch nicht verpflichteten Mittel des FinöVFonds eingesetzt werden sollen. Die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) soll festgelegt und der NEAT-Gesamtkredit angepasst werden. Landesweiter Nutzen durch ZEB Im Personenfernverkehr führt ZEB das Knotenkonzept von BAHN 2000 weiter. Bereits getätigte Investitionen werden mit einer grossen Zahl mittlerer und kleiner Projekte ergänzt und führen zu Fahrzeitverkürzungen, besseren Anschlüssen und zu einem dichteren Angebot. Davon profitieren alle Landesteile. Neue Knoten entstehen in Biel, Lausanne, Interlaken, Delsberg, Luzern, Schaffhausen, Kreuzlingen, Romanshorn und St. Gallen. Da sich die Reisezeit zwischen der Ost- und der West-schweiz um eine halbe Stunde verkürzt, wird die West-Ost-Achse attraktiver. Beim Güterverkehr ermöglicht ZEB eine Beschleunigung und den für die Verkehrsverlagerung auf der Nord-Süd-Achse notwendigen Kapazitätsausbau. Massgebend für das Verkehrsangebot sind die erwartete Nachfrage und die Marktchancen. Das Angebot umfasst den Personenfernverkehr und den Güterverkehr. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs ist nicht Gegenstand der Vorlage, ZEB schafft dafür jedoch die Voraussetzungen. Das Angebot ist über die gesamte Schweiz vernetzt. Um...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
verordnung vom 7 juni 2004 zur änderung der verordnung über die ausübung der jagd in... | plug into your national brand | Arrêt nº 9C 109/2009 de IIe Cour de Droit Social, July 15, 2009 | Internationales Übereinkommen von 1992 vom 27. November 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fon... | provvedimento 20 novembre 2008 - intesa, ai sensi dell''articolo 8, comma 6, della legge 5 giugno 2003, n. ... | Arrêté du 6 novembre 2008 constatant le montant du droit à compensation attribué aux départements au titr... | Décret du 12 février 2007 portant nomination enseignements supérieurs M Joux Antoine | Arrêté du 30 mars 2007 portant maintien en détachement