Botschaft zum Steuerpaket 2001

Auszug


Botschaft zum Steuerpaket 2001

01.021

Botschaft

zum Steuerpaket 2001

vom 28. Februar 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft die Entwürfe für ein Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung und für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums sowie den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1992 P 90.786 Hypotheken-Amortisierung. Steuerlicher Anreiz

(N 11.3.92, Jaeger)

1994 P 93.3684 Förderung von Wohneigentum (N 20.9.94, Gysin)

1995 P 93.3000 Anreize zu erleichtertem Wohneigentumserwerb für Mieter

(N 9.6.95, Kommission für Rechtsfragen NR 91.423 [Minderheit Reimann Maximilian])

1995 M 93.3586 Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare (S 6.10.94, Frick; N 27.9.95)

1995 P 94.3037 Kinderbetreuungskosten als Gewinnungskosten

(N 20.12.95, Spoerry; S 20.12.95)

1996 P 96.3010 Kantonale Wohneigentumsförderung und Eigenmietwertbesteuerung. Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes

(S 4.6.96, Reimann)

1996 P 94.3564 Besteuerung der Eigennutzung von Liegenschaften

(N 24.9.96, Baumberger)

1997 M 96.3186 Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel (N 20.6.96, Kom-mission für Wirtschaft und Abgaben NR 94.095; S 19.3.97)

1997 P 96.3460 Abzug von Wiedereinstiegskosten im Steuerrecht

(N 21.3.97, Teuscher)

1997 P 97.3162 Steuerabzug für Krankenkassenprämien

(N 20.6.97, Grendelmeier)

1997 P 97.3288 Existenzminimum Steuerbefreiung

(N 10.10.97, Rechsteiner Paul)

1998 P 97.3647 Aufhebung von Steuerlücken (S 29.4.98, Delalay)

1999 P 97.3084 Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz durch

Ausbildungskostenabzug (N 16.3.99, David)

1999 M 98.3330 Verlagerung von Bundessteuern auf MWSt

(N 31.5.99, Schmid Samuel; S 4.10.99)

1999 P 98.3330 Verlagerung von Bundessteuern auf MWSt

(N 31.5.99, Schmid Samuel; S 4.10.99)

1999 P 99.3203 Weiterbearbeitung Familienbesteuerung (S 4.10.99, Spoerry)

2000 P 98.3084 Alimente für minderjährige Kinder. Ermässigte Besteuerung

(N 6.3.00, (Keller Christine)-Fehr Jacqueline)

2000 P 98.3103 Steuerharmonisierungsgesetz. Zivilstandsunabhängige

Besteuerung (N 16.3.00, Baumann Ruedi)

2000 M 99.3378 Steuerliche Entlastung für Familien

(S 4.10.99, Simmen; N 6.3.00)

2000 P 99.3482 Einelternfamilien. Gerechtere Besteuerung (N 2.10.00, Vermot)

2000 P 99.3549 Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien

(N 2.10.00, Christlich-demokratische Fraktion)

2000 P 00.3240 Steuerlicher Abzug der Kinderhütekosten

(N 13.12.00, Mugny)

2000 P 00.3038 Ältere Menschen und Steuern (N 23.6.00, Spielmann)

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11351

Übersicht

Das Schwergewicht des Steuerpaketes 2001 liegt in der Verbesserung der Gerechtigkeit durch substanzielle Entlastungen für Verheiratete und Familien. Die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz werden in wichtigen Punkten verbessert. Der politisch abgenutzte Eigenmietwert soll abgeschafft und durch ein einfacheres System ersetzt werden.

Das Steuerpaket bringt dem Bund Mindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden Fran-ken. Diese sollen, entsprechend der Zielsetzung, wie folgt eingesetzt werden:

- Entlastung der Ehepaare und Familien: 1,3 Milliarden, davon Bundesanteil 900 Millionen (Basis: Voranschlag 2000/2001).

- Gezielte Anpassungen bei der Umsatzabgabe: 310 Millionen (Basis: Rechnung 2000). Der Bundesrat schliesst sich dabei der Lösung an, die das Parlament im Dezember 2000 erarbeitet hat, weil das Ziel - der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz - mit geringeren Steuerausfällen erreicht werden kann.

- Der Systemwechsel beim Eigenmietwert wird entgegen der ursprünglichen Absicht nicht aufkommensneutral durchgeführt. Massnahmen zu Gunsten von Ersterwerbern, eine grosszügige Lösung für den Liegenschaftsunterhalt und eine weitere Förderung der Bausparmöglichkeiten führen für den Bund zu Mindererträgen (und Steuerentlastungen) von 85-105 Millionen (Basis Rechnung 1997/1998).

Wie der Bundesrat mit der Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 aufgezeigt hat, lässt sich ein Minderertrag in dieser Grössenordnung verantworten, sofern die Ausgabendisziplin eingehalten werden kann. Weitere Mindererträge sind nicht zu verantworten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf weitere notwendige Steuerreformprojekte, vor allem bei den Unternehmenssteuern (rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, Emissionsabgabe, Förderung von Risikokapital).

Unter den Legislaturzielen für die Jahre 1999-2003 figuriert die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Di...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen