Botschaft zum Psychologieberufegesetz

Auszug


Botschaft zum Psychologieberufegesetz

09.075

Botschaft

zum Psychologieberufegesetz

vom 30. September 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz, PsyG) mit dem Antrag auf Zustim-mung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

2001 M 00.3615 Titelschutz für Psychologieberufe

(N 26.11. 01, Triponez; S 19.03.01)

2001 M 00.3646 Titelschutz für Psychologieberufe

(S 19.03.01, Wicki; N 26.11.01)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dem vorliegenden Entwurf zu einem Psychologieberufegesetz sollen der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentenschutz verbessert werden. Zu diesem Zweck führt der Gesetzesentwurf geschützte, klare Berufsbezeichnungen und verlässliche Qualitätslabel ein und schafft mit der Regelung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie einen gleichmässig hohen Standard im therapeutischen Bereich.

Ausgangslage

Das vorliegende Gesetzesprojekt zur Regelung des Bezeichnungs- und Titelschutzes, der Weiterbildung in unmittelbar gesundheitsrelevanten Fachbereichen der Psycho-logie sowie der Berufsausübung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist das Ergebnis eines rund 10-jährigen Bemühens um die Erfüllung zweier unterschiedlicher Gesetzgebungsaufträge: Bereits 1991 hat die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) den Bund ersucht, die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) zu regeln. 1998 entschied der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung des Vorentwurfs MedBG, die Aus- und Weiterbildung der psycho-logischen Psychotherapeuten in einem eigenen Gesetz zu regeln, und beauftragte das EDI mit den entsprechenden Arbeiten. 2001 überwies das Parlament die gleichlautenden Motionen Wicki (00.3646) und Triponez (00.3615), die einen Titelschutz für Psychologieberufe fordern. Damit wollten die Motionäre die Diskriminierung der Schweizer Psychologinnen und Psychologen auf dem EG-Markt verhindern und anderseits den Konsumentenschutz verbessern. Mit diesem zweiten Gesetzgebungsauftrag war der Auftrag gegeben, ein Psychologieberufegesetz zu schaffen, dass sowohl dem gesundheitspolitischen Anliegen der Regelung der nichtärztlichen Psychotherapie, als auch dem Anliegen des Titelschutzes für Psychologinnen und Psychologen genügt.

Die meisten Menschen vermuten hinter der Bezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe» a priori eine Fachperson für psychische Belange, für psychische Schwierigkeiten und Krankheiten. Es bieten jedoch ausser den Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums in Psychologie zahllose weitere, nicht psycho-logisch ausgebildete Personen sogenannte psychologische Dienstleistungen an. Da eine gesetzliche Regelung der Psychologieberufe und ihrer Bezeichnungen auf Bundesebene fehlt, sind verlässliche Kriterien zur Unterscheidung zwischen qualifizierten und unqualifizierten Anbieterinnen und Anbietern nicht gegeben. Daher laufen gerade Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Gefahr, an schlecht qualifizierte oder unseriöse Anbieterinnen oder Anbieter zu geraten. Einschlägige Bestimmungen bestehen zwar auf kantonaler Ebene, betreffen jedoch meist ausschliesslich die nichtärztliche Psychotherapie. Diese ist heute in 25 Kantonen geregelt. Die Regelungen unterscheiden sich teils jedoch erheblich voneinander. Dieser Rechtszustand vermag den heutigen Schutzanforderungen nicht zu genügen, da er den erforderlichen Patienten- und Konsumentenschutz nur ungenügend gewährleistet.

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Inhalt der Vorlage

Mit dem Psychologieberufegesetz sollen der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentenschutz verbessert werden. Zu diesem Zweck führt das vorliegende Gesetz geschützte, klare Berufsbezeichnungen ein, schafft mit eidgenössischen Weiterbildungstiteln ein verlässliches Qualitätslabel und regelt die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

Für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes sorgt in erster Linie die Regelung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung der psychologischen Psycho-therapeutinnen und -therapeuten. Die Vereinheitlichung der Berufsausübungsbestimmungen auf Bundesebene und deren Festlegung auf hohem Niveau sorgen für eine gesamtschweizerisch gleichmässige, hohe Qualität im therapeutischen Bereich.

Für die Sicherstellung eines effekt...

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