Botschaft zum Postgesetz (PG)
Bundesblatt Nr. 29, 21. Juli 2009 › Seccion Unica
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Botschaft zum Postgesetz (PG)
09.049 Botschaft zum Postgesetz (PG) vom 20. Mai 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem totalrevidierten Postgesetz mit dem Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben: 2006 M 06.3584 Unabhängigkeit der Postregulationsbehörde (N 23.3.2007, Germanier, S 4.10.2007) 2006 P 06.3655 Bericht des Bundesrates über die Zukunft der Post (N 23.3.2007, Fraktion RL) Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 20. Mai 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Mit dem Postgesetz sollen zwei Hauptziele erreicht werden. Zum einen soll der Verfassungsauftrag, die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs, umgesetzt, zum anderen der Postmarkt für die privaten Anbieterinnen vollständig geöffnet werden. Die wichtigsten Punkte des Postgesetzes sind die Folgenden: - Die vollständige Marktöffnung: Das Postgesetz sieht vor, dass ein Jahr nach seinem Inkrafttreten das Briefmonopol mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss vollständig aufgehoben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Monopol bei 50 g. Das Gesetz enthält jedoch bereits Bestimmungen für die vollständige Marktöffnung. - Die Sicherstellung der Grundversorgung: Das Postgesetz enthält den Grundsatz, dass eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzier-bare Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehr sichergestellt werden muss. Ausserdem definiert es die anzubietenden Produkte der Postdienste. Der Schweizerischen Post wird ein gesetzlicher Auftrag für die Erbringung der Grundversorgung erteilt. - Die Finanzierung der Grundversorgung: Während der Zeit des Monopols wird die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehr mit dessen Erträgen finanziert. Nach der vollständigen Marktöffnung sollen die Postdienste grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbracht werden. Entstehen der Post aus der Grundversorgungsverpflichtung Nettokosten, so kann sie diese geltend machen. Die Regulationsbehörde richtet daraufhin einen Fonds ein, für den alle meldepflichtigen Anbieterinnen von Postdiensten abgabepflichtig sind. Reicht der Fonds nicht aus, sind staatliche Beiträge vorgesehen. - Die Marktordnung: Das Postgesetz schafft gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmenden. Alle im Postmarkt tätigen Unternehmen unterstehen derselben Marktordnung. Vom Grundsatz der gleichen Rechte und Pflichten wird nur dort abgewichen, wo es für die Erbringung der Grundversorgung zwingend notwendig ist. Als flankierende Massnahme zur Öffnung des Post-marktes unterliegen alle Anbieterinnen von Postdiensten der Verhandlungspflicht über einen Gesamtarbeitsvertrag und sind verpflichtet, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. - Die Interoperabilität: Das Postgesetz enthält Bestimmungen über den Zugang zu den Postfachanlagen und den Austausch von Adressdaten. Die Bestimmungen stellen sicher, dass die Postdienste reibungslos funktionieren. 5182 - Die Regulation und die Aufsicht: Das Postgesetz enthält die Grundlagen für die Regulationsbehörde (PostCom) und den Fachdienst, mit einer klaren Kompetenzzuweisung an die Regulationsbehörde und mit den entsprechenden Rechtsmittelverfahren. Die Regulationsbehörde hat insbesondere den Postmarkt bzw. die meldepflichtigen Anbieterinnen zu beaufsichtigen, der Fachdienst nimmt die Policyaufgaben wahr. - Die Schlichtungsstelle: Das Postgesetz sieht eine Schlichtungsstelle vor, die die Konsumentinnen und Konsumenten bei Streitigkeiten mit den Anbieterinnen anrufen können. 5183 Inhaltsverzeichnis Übersicht 5182 1 Ausgangslage 5186 1.1 Der Verfassungsauftrag des Bundes 5186 1.2 Das heutige Postgesetz 5186 1.3 Bisherige Postpolitik des Bundes 5186 1.3.1 PTT-Reform und Postgesetz (1998) 5186 1.3.2 Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (2002) 5188 1.3.3 Artikel 2 Absatz 3 PG: Der Infrastrukturauftrag aus dem Jahre 2004 5189 1.3.4 Revision der Postverordnung 2004 5189 1.3.5 Senkung des Briefmonopols auf 100 g im Jahr 2006 5190 1.3.6 Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 2006 5190 2 Entwicklung des Postmarktes in Europa und der Schweiz 5191 2.1 Rechtlicher Rahmen im Vergleich 5191 2.2 Marktentwicklung in Europa 5192 2.3 Marktentwicklung in der Schweiz 5194 3 Studie «Auswirkungen Postmarktliberalisierung» 5195 4 Vernehmlassungsentwurf 5196 4.1 Eckpunkte der Vernehmlassung 5196 4.1.1 Konzept des Bundesrates für die weitere Marktöffnung 5196 4.1.2 Sicherstellung der Grundversorgung 5197 4.1.3 Marktordnung 5198 ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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