Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004
Bundesblatt Nr. 5, 8. Februar 2005 › Seccion Unica
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Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004
04.080 Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 für den Bundeshaushalt (EP 04) vom 22. Dezember 2004 Sehr geehrte Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004 (EP 04), zu einer Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten sowie zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herre Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 22. Dezember 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die Beseitigung der strukturellen Defizite bis 2007 ist eines der vorrangigen Ziele des Bundesrats in der laufenden Legislatur. Die dauerhafte Sicherung eines über eine Konjunkturperiode ausgeglichenen Haushalts wird von der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse vorgeschrieben und soll mithelfen, die schweizerische Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zu bringen. Schon mit der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) hat der Bundesrat dargelegt, dass zu einem nachhaltigen Ausgleich des Bundeshaushalts im Sinne der Schuldenbremse weitere Sanierungsschritte unerlässlich sein werden. In der Folge hat er eine auf drei Säulen beruhende Sanierungsstrategie verabschiedet: Mittel- bis langfristig soll der Haushalt mittels tiefgreifender Reformvorhaben in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden. Kurzfristig sollen ein zusätzliches Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) sowie eine Aufgabenverzichtsplanung (AVP), die primär die Funktionsausgaben (Personal-, Sach-, Investitionsausgaben) zum Inhalt hat, für die notwendigen Entlastungen sorgen. Das EP 04 setzt im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an und besteht im Vergleich zum EP 03 aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen. Das Schwergewicht liegt bei den sechs grossen Aufgabengebieten des Bundes (soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Land-wirtschaft, Beziehungen zum Ausland) und bei Massnahmen, die sich relativ einfach und rasch umsetzen lassen. Auf der Einnahmenseite beschränken sich die Massnahmen auf eine Verstärkung der Kontrolltätigkeit bei der Mehrwertsteuer und der Direkten Bundessteuer. Gemessen am Finanzplan vom 24. September 2004 wird der Bundeshaushalt mit den im EP 04 beantragten Massnahmen bis 2008 um knapp 2 Milliarden verbessert. Dieses Entlastungsvolumen ist notwendig, um das strukturelle Defizit gemäss Artikel 40a des Finanzhaushaltgesetues abzubauen. Zwar ist der langfristige strukturelle Haushaltsausgleich auch mit dem EP 04 noch keineswegs gesichert, da sich bereits wieder zahlreiche Vorhaben in der politischen Warteschlange befinden, welche deutliche Mehrbelastungen zur Folge haben. Dennoch ermöglicht das EP 04, das jährliche Ausgabenwachstum 2004-2008 auf durchschnittlich 2,2 Prozent zurückzunehmen. Verglichen mit den 90er Jahren entspricht dies beinahe einer Halbierung der Wachstumsrate. Das grösste Ausgabenwachstum zeigt sich dabei in den Bereichen Finanzen und Steuern (5,2 %) sowie soziale Wohlfahrt (3,1 %). Diese Bereiche lassen sich kurzfristig gar nicht oder nur sehr beschränkt steuern. Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate weist sodann mit Bildung und Grundlagenforschung (3,0 %) nur noch ein für das künftige Wachstumspotenzial gemeinhin als wichtig erachteter Aufgabenbereich auf. Schliesslich erfährt auch der Verkehrsbereich (1,9 %) in den kommenden Jahren einen realen Zuwachs, während die übrigen Aufgabengebiete real stabilisiert oder - teils sogar nominal - zurückgefahren werden. Das EP 04 bi-det damit die von Bundesrat und Parlament gesetzten Prioritäten ab und bringt zum Ausdruck, dass Investitionen in Bildung und Forschung sowie in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einerseits und der 760 Erhalt der sozialen Sicherheit als Voraussetzung für politische und gesellschaftliche Stabilität andererseits auch in den kommenden Jahren den höchsten Stellenwert geniessen. Was die konjunkturellen Auswirkungen angeht, kommt das EP 04 zum richtigen Zeitpunkt: Nach stagnierenden beziehungsweise rückläufigen Wachstumsraten in den Jahren 2002 und 2003 zeichnete sich Anfang 2004 eine Trendumkehr ab. Der Aufschwung, der 2004 einsetzte, dürfte sich trotz der graduellen Straffung der Geld-und Finanzpolitik in den kommenden Jahren fortsetzen. Aus konjunktureller Sicht gibt es somit keinen Anlass, Sanierungsmassnahmen weiter aufzuschieben. Ohne EP 03 und EP 04 würden die Schulden des Bundes bis 2010 um rund 25 Milliarden anwachsen, mit den entsprechenden negative...
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