Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, PrävG)

Auszug


Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, PrävG)

09.076

Botschaft

zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

(Präventionsgesetz, PrävG)

vom 30. September 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen Entwurf und Botschaft zu einem Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, PrävG) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Das neue Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung setzt den in Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung verankerten Gesetzgebungsauftrag um, wonach der Bund Regelungen zur Bekämpfung stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten erlässt. Es hat zum Ziel, die Steuerung, die Koordination und die Effizienz von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen zu verbessern und damit zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz beizutragen.

Ausgangslage

Das Gesundheitssystem der Schweiz weist eine grosse Schwäche auf: Im Vergleich zu den drei Säulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege) sind Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung derzeit - mit Ausnahme der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und der Massnahmen zur Verhütung von Suchtkrankheiten - konzeptionell, organisatorisch, politisch und rechtlich nicht ausreichend verankert.

Am 28. September 2007 erteilte der Bundesrat dem Eidg. Departement des Innern (EDI) den Auftrag, zur Überwindung der bestehenden Strukturschwäche in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung neue gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Damit folgte der Bundesrat den Empfehlungen der vom EDI eingesetzten Fachkommission «Prävention + Gesundheitsförderung», die im Juni 2006 publiziert wurden, wie auch einem zentralen Vorschlag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Weiterentwicklung des Schweizerischen Gesundheits-systems vom Oktober 2006.

Inhalt der Vorlage

Das Hauptanliegen der vorgeschlagenen Regelung besteht in der für eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendigen Verbesse-rung von Steuerung, Koordination und Effizienz der verschiedenen Massnahmen und in der Optimierung der strategischen Führung der Verwaltung der Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und KVG-Prämienzuschlag). Zudem wird die gesetzliche Lücke geschlossen, die auf Bundesebene im Bereich der Prävention und Früherkennung nichtübertragbarer und psychischer Krankheiten, die stark verbreitet oder bösartig sind, besteht.

Der Gesetzesentwurf enthält folgende Kernelemente:

- die Einführung übergeordneter Steuerungs- und Koordinationsinstrumente

(nationale Ziele und bundesrätliche Strategie);

- die Klärung der Aufgabenteilung von Bund und Kantonen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips;

- die Verankerung von Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität und zur

Förderung der Wirksamkeit von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen;

- die Schaffung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung in Form einer dezentralen Verwaltungseinheit des Bundes als neues Kompetenzzentrum für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung;

- die Neuregelung der Rahmenbedingungen für die Verwendung des KVGPrämienzuschlages und der Tabakpräventionsabgabe;

- die rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen und der Förderung der Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung;

- die Weiterentwicklung der Gesundheitsberichterstattung und die Harmonisierung der Datenerhebung.

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt haushaltneutral. Sollte der Mittelbedarf für die Präventionsanstrengungen auf längere Sicht zunehmen, so wird dieser durch eine durch den Bundesrat festzulegende Erhöhung des aktuell bei 2.40 Franken pro Person und Jahr liegenden KVG-Prämienzuschlags gedeckt werden.

Aus gesundheitspolitischer Sicht leistet das neue Bundesgesetz einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung, stärkt dadurch den Wirtschaftsstandort Schweiz und trägt zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 7072

Verzeichnis der Abkürzungen 7076

1 Ausgangslage 7079

1.1 Gesundheitspolitische Verankerung 7079

1.2 Überblick über die heutige Situation 7083

1.2.1 Gesetzgebung 7083

1.2.2 Akteure und Organisation 7085

1.2.3 Finanzierung 7090

1.2.4 Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung 7093

1.3 Schwächen des heutigen Systems und Handlungsbeda...

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