Botschaft zum Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)

Auszug


Botschaft zum Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)

07.043

Botschaft

zum Bundesgesetz über die Kulturförderung

(Kulturförderungsgesetz, KFG)

vom 8. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Kulturförderung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:

2000 P 99.3507 Musikförderung durch den Bund (N 24.3.2000,

Gysin Remo)

2000 P 00.3094 Internationale Messe für Buch und Presse in Genf.

Unterstützung durch den Bund (N 23.6.2000, Neirynk)

2001 P 01.3431 Bundesunterstützung der Genfer Buchmesse

(N 14.12.2001, WBK-N)

2001 P 01.3482 Jugend und Musik (N 14.12.2001, Meier-Schatz)

2002 P 02.3276 Sicherung der Existenz und des Auftrages des Schweizerischen Alpinen Museums (S 19.9.2002, Maissen)

2004 P 04.3343 Kulturförderungsgesetz (S 21.9.2004, Bieri)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

8. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Mit dieser Botschaft wird der Entwurf zu einem Kulturförderungsgesetz vorgelegt. Das neue Gesetz legt die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes sowie die Instrumente zur Steuerung der Kulturförderung fest. Es grenzt die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten ab und regelt die Kompetenzverteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Behörden.

Ausgangslage

Mit Inkrafttreten der totalrevidierten Bundesverfassung im Jahr 2000 erhielt der Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für seine allgemeine Förderungstätigkeit im Bereich Kultur. Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt den Verfassungsauftrag von Artikel 69 BV um und stellt die bisherigen Aktivitäten im Bereich der Kulturförderung auf eine formell-gesetzliche Grundlage.

Steuerungsinstrumente

Der Entwurf legt die Instrumente zur Steuerung der Kulturpolitik fest: Eine gemein-same Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft) bestimmt für mehrere Jahre die Schwerpunkte der Förderung in sämtlichen Berei-chen, also auch in den spezialgesetzlichen Kulturbereichen wie Film oder Heimatschutz und Denkmalpflege. Die Möglichkeit, Förderungskonzepte für einzelne Kulturbereiche zu erlassen, eine Kulturstatistik sowie die Pflicht zu periodischen Evaluationen runden das Instrumentarium ab. Die Gesetzesvorlage ist weitgehend kostenneutral. Die für die Kulturförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Bundesversammlung gestützt auf die Kulturbotschaft beschlossen. Ausser in Bezug auf die Finanzierung und die damit verbundene Steuerung der Kulturpolitik berührt der vorliegende Entwurf die spezialgesetzlich geregelten Kulturförderungsbereiche nicht.

Subsidiarität

Um dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen, grenzt die Vorlage die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den primär für Kulturförderung zuständigen Kantonen ab und regelt die Zusammenarbeit mit Kantonen, Städt...

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