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Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung
06.093 Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung vom 29. November 2006 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim-mung, den Entwurf zu einer Totalrevision des Volkszählungsgesetzes und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Volkszählung in den Jahren 2008-2015. Wir beantragen Ihnen überdies, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2006 P 05.3809 Volkszählung 2010. Planung von flankierenden Massnahmen (N 23.06.06, Widmer) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 29. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz LeuenbergerDie Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die öffentliche Statistik hat den Auftrag, repräsentative Ergebnisse über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt bereitzustellen. Die verschiedenen Sach- und Politikbereiche sind ausgewogen und bedürfnisgerecht abzudecken. In einer Zeit des zunehmend raschen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels gewinnt dabei die thematische Breite und Vielfalt sowie die Aktualität der bereitzustellenden Informationen mehr Gewicht gegenüber der räumlichen Tiefe. Die Statistikproduktion hat sich am Bedarf nach statistischen Informationen zu orientieren. Wenn früher einzelne Erhebungen im Vordergrund standen, ist heute eine ergebnisorientierte Sicht erforderlich. Die benötigten Informationen sind nicht mehr in Form unabhängiger Erhebungen, sondern mittels eines umfassend optimierten und koordinierten Erhebungs-, Auswertungs- und Analysesystems bereitzustellen. Die Volkszählung liefert Informationen für einen Teil der oben genannten Themenbereiche. Sie hat sich im Lauf der Zeit von ihrer ursprünglichen Funktion einer reinen Zählung der Wohnbevölkerung zu einer Strukturerhebung über Bevölkerung, Haushalte, Arbeits- und Schulorte sowie über Gebäude und Wohnungen entwickelt. Miteinander kombiniert zeigen diese Daten verschiedene Facetten der gesellschaft-lichen Entwicklungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene sowie im internationalen Vergleich. Die erhobenen Daten sind heute wichtige Entscheidgrundlagen für Politik, Verwaltung und Wissenschaft. Die Nachfrage nach Volkszählungsdaten beruht einerseits auf Verfassungs- oder Gesetzesaufträgen und andererseits auf verschiedensten Bedürfnissen von Verwaltungsstellen aller Staatsebenen sowie zahlreichen weiteren Akteuren, die auf Daten der Volkszählung angewiesen sind oder die aus der Verfügbarkeit dieser Daten einen erheblichen Nutzen ziehen können. Diese Akteure kommen insbesondere aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Forschung, Schulen und Lehre, Verbände, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit. In der Vergangenheit hat die Volkszählung einen gegenüber dem umfassenden Auftrag der öffentlichen Statistik spezifisch ausgewiesenen Teilauftrag erfüllt. Sie hat zu festgelegten Themen räumlich detaillierte Informationen bereitstellen können, dank der Vollerhebung flächendeckend. Dies allerdings lediglich in 10-jährigen Abständen. Vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen an die Statistik im Hinblick auf Aktualität und thematische Breite und zur Entlastung der Befragten hat sich der Bundesrat am 10. Juni 2005 für eine Aktualisierung des Erhebungsauftrags sowie eine innovative Volkszählungsmethode auf der Basis von harmonisierten Registern und ergänzenden Stichprobenerhebungen ausgesprochen. Anschliessend wurde bei den Kantonen und den interessierten Kreisen eine Anhörung zu dieser Neulösung durchgeführt. 54 Insbesondere die Kantone sprachen sich - neben einer Registererhebung - für die Beibehaltung einer Vollerhebung bei der Gesamtbevölkerung zu den nicht in den Registern enthaltenen Volkszählungsmerkmalen aus. Diese Vollerhebung soll weiterhin alle zehn Jahre stattfinden. Wirtschaftskreise haben - neben anderen - die Neuorientierung des Bundesrates unterstützt, weil mit der neuen Methode aktuelle Daten mit einer grösseren thematischen Breite zu günstigeren Kosten zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der widersprüchlichen Anhörungsergebnisse hat der Bundesrat am 26. April 2006 beschlossen, seine Variante mit einer zusätzlichen jährlichen Strukturerhebung zu ergänzen und damit den Anforderungen der Kantone und anderer Bundesämter entgegenzukommen. Mit der jährlichen Strukturerhebung werden die nicht in den Registern enthaltenen Volkszählungsmerkmale mittels grosser Stichproben erfasst. Damit können auch kleinräumige Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, die jedoch weniger weit gehen als bei einer Vollerhebung. Mit der Strukturerhebung kann auch die Kontinuität der Zeitreihen sichergestellt werden. Zudem hat...
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