Botschaft zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006

Auszug


Botschaft zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006

8.2.2 Botschaft

zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006

vom 10. Januar 2007

8.2.2.1 Allgemeiner Teil

8.2.2.1.1 Übersicht

Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 bezweckt, weiterhin global ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung und dem Erhalt von Tropenwäldern anzustreben. Es bildet die Grundlage für die multilateralen Arbeiten im Rahmen der Internationalen Tropenholzorganisation (International Tropical Timber Organization, ITTO). Das schweizerische Engagement in der ITTO ist ein zentrales Element des Bundes zur Förderung einer nachhaltigen Produktion und eines nachverfolgbaren Handels von Tropenholz. Es ergänzt und fördert Aktivitäten des Bundes zu Gunsten des Einsatzes von nachhaltig produziertem Tropenholz in der Schweiz.

Die Schweiz trat bereits dem ersten Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 19831 bei und ist Gründungsmitglied der 1986 etablierten ITTO mit Sitz in Yokohama (Japan), welche das Tropenholz-Übereinkommen verwaltet. Die Schweiz unterzeichnete auch das nachfolgende Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 19942, dessen Gültigkeit (zweimal) bis zum 31. Dezember 2006 (AS 2003 2452, AS 2004 3297) verlängert wurde. Im November 2006 wurde das Übereinkommen nochmals bis zum Inkrafttreten des von der Konferenz der Vereinten Nationen am

27. Januar 2006 in Genf angenommenen dritten Internationalen TropenholzÜbereinkommens verlängert.

Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 fördert explizit den legalen Holzschlag und den darauf aufbauenden Handel...

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