Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG

Auszug


Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG

98.028

Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG

vom 23. Juni 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir beehren uns, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Bundesbeschluss zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG sowie Erlasse zur Umsetzung der Abkommen und flankierende Massnahmen zu unterbreiten und schlagen Ihnen vor, diesen Beschlüssen und Erlassen zuzustimmen.

Wir beantragen Ihnen, die folgenden Motionen und Postulate abzuschreiben:

1997 P 97.3363 Ausweitung der bilateralen sektoriellen Abkommen mit der

EU auf die EFTA-Staaten (N 10. 10. 97, Vollmer)

1998 P 98.3158 Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten

(N 26. 6. 98, Freisinnig-demokratische Fraktion)

1998 P 98.3174 Bilaterale Verhandlungen. Erfolgsaussichten

(S 8. 10. 98, Beerli)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Juni 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

Der Bundeskanzler: François Couchepin

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Übersicht

Die Ihnen zur Annahme vorgelegten sektoriellen Abkommen sind das Ergebnis der wichtigsten Verhandlungen im Rahmen der schweizerischen Integrationspolitik seit der Ablehnung von Volk und Ständen des EWR-Abkommens am 6. Dezember 1992. Wir erwarten von diesen Abkommen einen Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und zur Qualität des Standorts Schweiz im Verhältnis zum EU-Binnenmarkt. Der Bundesrat will damit auch der politischen, institutionellen und kulturellen Isolierung des Landes entgegentreten.

Die sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union fanden in einer Zeit des internationalen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs statt: Globalisierung und Regionalisierung der Weltwirtschaft; Streben nach grösseren integrierten Wirtschaftsräumen infolge des zunehmend härter werdenden Wettbewerbs; Multilateralisierung der regional- und weltpolitischen Beziehungen; Konsolidierung und Osterweiterung der EU; bewaffnete Konflikte an der Peripherie Zentraleuropas (Bosnien, Kosovo) und der damit einhergehenden Verstärkung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure und internationaler Organisationen, insbesondere in den Bereichen Flüchtlingspolitik und Sicherheit. Diese Faktoren, wie auch innenpolitische Entwicklungen, beeinflussten in der einen oder anderen Art die Aufnahme und den Fortgang der sektoriellen Verhandlungen bis hin zu ihrem politischen Abschluss am Rande des EU-Gipfels am 11. Dezember 1998 in Wien.

Ende 1993 erklärte sich der EU-Rat einverstanden, in sieben Bereichen Verhandlungen mit der Schweiz aufzunehmen: Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und Personenverkehr. Diese sieben Bereiche decken 10 Sektoren der vom Bundesrat Anfang 1993 definierten schweizerischen Interessen ab. Allerdings führte die am 20. Februar 1994 durch das Schweizer Volk und die Stände angenommene Alpenschutz-initiative zu einer Denkpause auf beiden Seiten, welche erst Ende 1994, auf Grund der von der Schweiz gelieferten Präzisierungen zur nicht-diskriminierenden Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zum Schutz der Alpen, zur Verabschie-dung formeller Verhandlungsmandate und am 12. Dezember 1994 zur formellen Aufnahme der Verhandlungen führte.

Am 3. April 1996 präzisierte der Bundesrat die Verhandlungsmandate. Diese wurden auf Grund einer intern breit abgestützten Konsultation verabschiedet; sie trugen wesentlich zum Durchbruch beim Personenverkehr, der am 15. Juli 1996 in Brüssel stattfand, bei. Eine weitere interne Konsultation wurde im Mai 1997 nötig, um im Bereich Landverkehr zu einer beiderseitig akzeptablen Lösung zu gelangen. Diese wurde schliesslich am 23. Januar 1998 in Kloten erzielt. Am 16. Juni 1998 schliesslich konnte auf der Ebene der Koordinatoren der technische Abschluss der Verhandlungen erreicht werden. In der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 1998 konnten die Verhandlungen zum Landverkehrsabkommen endgültig abgeschlossen werden. Am 11. Dezember 1998 erfolgte in Wien, nach einer letzten Verhandlungsrunde auf Ebene der Koordinatoren am 8./9. Dezember, der Abschluss

auf politischer Ebene; am 26. Februar 1999 wurden die Abkommenstexte paraphiert. Die Unterzeichnung der Verträge fand am 21. Juni 1999 in Luxemburg statt.

Das ausgehandelte Forschungsabkommen schafft günstigere Rahmenbedingungen für die Forschung in der Schweiz und eröffnet neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das Abkommen trägt bei zum Erhalt des hohen technologischen Niveaus in der Schweiz. Nachteile, mit denen heute schweizerische Unternehmen konfrontiert sind, wenn sie sich an europäischen Forschungsprogrammen beteiligen wollen, werden abgebaut, nämlich: (1) die Unmöglichkeit für Schw...

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