Botschaft zur Genehmigung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010

Auszug


Botschaft zur Genehmigung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010

11.2.3 Botschaft

zur Genehmigung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010

vom 12. Januar 2011

11.2.3.1 Grundlagen und Übersicht zum Abkommen

Übersicht

Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010 bezweckt die Fortführung der internationalen Bestrebungen zur Stärkung des Weltkakaosektors und die Förderung seiner nachhaltigen Entwicklung in marktwirtschaftlichem Rahmen zum Wohl aller Akteure des Sektors. So werden die Mitglieder der Internationalen Kakao-Organisation (ICCO) zur Entwicklung eines wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Kakaosektors ermutigt.

Die Schweiz ist 1972 dem ersten Internationalen Kakao-Übereinkommen1 beigetreten. Danach trat sie den nachfolgenden Übereinkommen von 19752, 19803, 19864, 19935 und 20016 bei. Seit 1973 ist die Schweiz ICCO-Mitglied. Diese Organisation mit Sitz in London stellt die Durchführung des Kakao-Übereinkommens sicher und überwacht dessen Anwendung. Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010 (ICCA 2010) wurde unter der UNCTAD-Schirmherrschaft am 25. Juni 2010 anlässlich der Kakaokonferenz der Vereinten Nationen (21.-25. Juni 2010) in Genf angenommen. Das neue Übereinkommen tritt an die Stelle ...

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