Botschaft zur Änderung der Militärgesetzgebung (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme)
Bundesblatt Nr. 19, 14. Mai 2008 › Seccion Unica
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Botschaft zur Änderung der Militärgesetzgebung (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme)
08.027
Botschaft zur Änderung der Militärgesetzgebung (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme) vom 7. März 2008 Sehr geehrter Herr NationalratspräsidentSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf einer Änderung des Militärgesetzes sowie den Entwurf eines Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme mit dem Antrag auf Zustimmung. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2004 P 04.3259 Assistenzdienst der Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens (S 5.10.04, Sicherheitspolitische Kommission SR) 2007 M 07.3270 Verdoppelung der Kapazität für Auslandeinsätze der Armee bis 2010 (N 6.6.07, Sicherheitspolitische Kommission NR; S 20.9.07) 2007 M 06.3510 Klare Richtlinien für Drohneneinsätze (N 20.12.06, Hess Bernhard; S 8.3.07) 2007 P 07.3559 Einsätze von Angehörigen der Armee im Assistenzdienst im Ausland (N 18.9.07, Sicherheitspolitische Kommission NR) Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 7. März 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal CouchepinDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Ausgangslage Das Militärgesetz ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Seither wurde das Gesetz zwar verschiedentlich geändert, jedoch waren diese Änderungen immer punktuell und themenspezifisch. Diese Vorlage ist die erste breit angelegte Revision, die alle Anliegen, Erfahrungen und Entwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre berücksichtigt. Inhalt der Vorlage Im Militärgesetz neu geregelt werden sollen namentlich die Ausbildung und der Einsatz von Angehörigen der Armee im Ausland (Einführung eines Ausbildungsobligatoriums im Ausland für Milizangehörige und eines Ausbildungs- und Einsatzobligatoriums im Ausland für das militärische Personal), das parlamentarische Genehmigungsverfahren bei Friedensförderungs- und Assistenzdiensten sowie die gewerblichen Tätigkeiten der Militärverwaltung. Die Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere die Forderung nach formell-gesetzlichen Grundlagen für Informationssysteme mit besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, haben zur Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) geführt. Die Vorlage enthält auch punktuelle Änderungen des Bundespersonalgesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe und des Bundesgesetzes über die Militärversicherung, die einen Zusammenhang mit dem Militärgesetz oder dem MIG aufweisen. Inhaltsverzeichnis Übersicht 3214 1 Grundzüge der Vorlage 3216 1.1 Die beantragten Neuregelungen 3216 1.1.1 Allgemeines 3216 1.1.2 Zentrale Revisionspunkte 3216 1.1.2.1 Ausbildung und Einsätze im Ausland (Art. 41, 47 und 54a MG, Art. 24 BPG) 3216 1.1.2.2 Parlamentarisches Genehmigungsverfahren bei Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst (Art. 66b und 70 MG) 3217 1.1.2.3 Datenschutz (Art. 7, 8, 10, 11, 20, 23, 27, 103 und 113 MG, Art. 1-188 MIG) 3219 1.1.2.4 Gewerbliche Tätigkeiten (Art. 148i MG, Art. 73a BZG) 3219 1.2 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösungen 3220 1.2.1 Ergebnisse der Vernehmlassung 3220 1.2.2 Anpassungen aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse 3221 1.2.3 Weitere Anpassungen 3222 1.2.3.1 Im Militärgesetz 3222 1.2.3.2 Im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme 3223 1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 3223 2 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der Erlasse 3224 2.1 Militärgesetz 3224 2.2 Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) 3251 3 Auswirkungen 3276 3.1 Auswirkungen auf den Bund 3276 3.1.1 Auswirkungen auf die Kantone 3277 3.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 3277 3.3 Andere Auswirkungen 3277 4 Verhältnis zur Legislaturplanung 3277 5 Rechtliche Aspekte 3277 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 3277 5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen und der Neutralität der Schweiz 3277 5.3 Erlassform 3278 5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 3278 5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz 3278 5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen 3279 Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Entwurf) 3281 Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (Entwurf) 3297 Botschaft 1 Grundzüge der Vorlage 1.1 Die beantragten Neuregelungen 1.1.1 Allgemeines Bei der Militärgesetzrevision vom 4. Oktober 2002 (MG, AS 2003 3957) zur Armee XXI wurden grundsätzlich nur Themen angegangen, die mit der Armee XXI in direktem Zusammenhang standen. Aus der damaligen und aus früheren Diskussionen wurden aber mehrere Themen generiert, die - unabhängig von ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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