00.013 Botschaft über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden

Auszug


00.013 Botschaft über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden

00.013

Botschaft

über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden

vom 16. Februar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft die Entwürfe für eine Verordnung der Bundesversammlung und einen Beschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung

16. Februar 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

10869

Übersicht

Am 26. Dezember 1999 richtete der Orkan Lothar im Schweizer Wald Schäden von bisher noch nie dagewesenem Ausmass an. Rund 13 Millionen Kubikmeter Holz wurden zu Boden geworfen. Am stärksten betroffen sind das Mittelland und die Innerschweiz, wo in einzelnen Kantonen die fünf- bis zehnfache jährliche Nutzungsmenge am Boden liegt.

Es sind dringende Massnahmen notwendig, um den noch intakten Wald vor Folgeschäden zu schützen, den zerstörten Wald wieder aufzubauen und den Absatz des riesigen Holzanfalles zu fördern. Der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten soll bestmöglich gewährleistet sein und die gefährlichen Aufräumarbeiten sollen möglichst unfallfrei erfolgen.

Das fünfte Kapitel des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald bietet in erster Linie die gesetzliche Grundlage für die Behebung von Waldschäden. Zudem sieht das Gesetz in Artikel 28 vor, dass die Bundesversammlung bei Waldkatastrophen mit allgemeinverbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss (gemäss neuer Bundesverfassung mit einer Verordnung der Bundesversammlung) Massnahmen ergreifen kann, die insbesondere der Wald- und Holzwirtschaft dienen.

Der vorgelegte Entwurf für die Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden sieht dementsprechend nur Massnahmen vor, welche nicht durch das fünfte Kapitel des Waldgesetzes abgedeckt sind. Es sind dies Bestimmungen zur Lagerung von Holz, zur Planung von Waldreser...

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