Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004–2007

Auszug


Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004–2007

03.021

Botschaft

über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004-2007

vom 26. Februar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004-2007, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir beantragen Ihnen ferner, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2000 P 00.3416 Gesamtübersicht über die Bundesaktivitäten zur Exportförde-rung (N 20.9.00 Aussenpolitische Kommission NR 00.024)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Februar 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Am 1. März 2001 ist das neue Exportförderungsgesetz in Kraft getreten. Das Mandat zur Exportförderung wurde für die Periode 2001-2003 an Osec Business Network Switzerland vergeben.

Mit der vorliegenden Botschaft nimmt der Bundesrat eine erste Evaluation des neuen Exportförderungsdispositivs vor. Er schlägt Massnahmen zur Weiterentwicklung und zur Finanzierung der Periode 2004-2007 vor.

In der zeitlichen Umsetzung der neuen Strategie der Exportförderung war das Jahr 2001 ein Jahr der Restrukturierung der «alten» Osec. Im 2002 galt es, die Neuausrichtung fortzusetzen, das Netzwerk im Ausland auf- und auszubauen und ein Schwergewicht auf die operative Umsetzung der verfolgten Strategie zu legen. Im Jahr 2003 werden mit der vorliegenden Botschaft eine erste Bilanz gezogen sowie weitere Verbesserungen im System angestrebt.

Die neue Strategie hat sich bewährt: Die ersten Resultate und das Echo aus der Wirtschaft sind bezüglich der Strategie positiv. Der Bundesrat will deshalb auch für die nächste Finanzierungsperiode 2004-2007 grundsätzlich am eingeschlagenen Weg festhalten. Das Mandat zur Exportförderung wird nicht neu ausgeschrieben, falls Osec Business Network Switzerland auch für die Periode 2004-2007 den Leistungsauftrag des Bundes übernimmt.

Eine unabhängige, repräsentative Marktbefragung und die operativen Zahlen der Osec zeigen, dass die vom Bundesrat angestrebte Breitenwirkung des neuen Dispositivs zu greifen beginnt. Durch vertragliche Leistungsvereinbarungen mit den kantonalen Industrie- und Handelskammern ist ein «Innennetz» im Aufbau, das den Firmenkunden regional erste Anlaufstellen bietet und über die neue Dienstleistungspalette des Business Network Switzerland informiert. Im internationalen «Aussennetz» sind heute 12 Stützpunkte (Swiss Business Hubs) in den wichtigsten Märkten der Schweizer Wirtschaft im Ausland operationell aktiv. Zehn davon sind in das Vertretungsnetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) integriert; die zwei Swiss Business Hubs in Mailand und Wien werden von schweizerischen Aussenwirtschaftskammern betrieben. Mit dem neuen Leistungsauftrag und einer markant verbesserten Rechnungslegung konnte die Abgrenzung von gemeinwirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen der Osec deutlich verbessert werden.

Der Bundesrat setzt sich für die Periode 2004-2007 die folgenden Ziele: Die Koordination der Exportförderungsinstrumente des Bundes wird verbessert, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gemäss Leistungsauftrag und die privatwirtschaftlichen Leistungen des Vereins Osec werden konsequenter abgegrenzt, das Aussennetz wird durch die Schaffung eines Spezialistenpools und durch zusätzliche Anstrengungen im Selektions- und Ausbildungsbereich weiter professionalisiert und schliesslich wird die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner weiter intensiviert.

Die Vorschläge für eine bessere Koordination der Bundesinstrumente sind Teil der Beantwortung des Postulats der APK-N für eine «Gesamtübersicht der Bundesakti-

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vitäten zur Exportförderung». Zu den Massnahmen zur besseren Koordination der Exportförderungsinstrumente des Bundes zählt beispielsweise die Integration des Euro Info Center (EICS) in die Exportförderung, die von der «Steuerungsgruppe Aussenwirtschaft» eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Aussenwirtschaftsförderungsinstrumente und schliesslich eine neu zu schaffende «Expertengruppe Förderfunktionen» zur Koordination einzelner Förderfunktionen wie beispielsweise Messebeteiligungen.

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Das Engagement des Bundes in der Exportförderung geht auf den 1908 in Kraft getretenen Bundesb...

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