Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 bis 2007
Bundesblatt Nr. 13, 5. April 2005 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 13, 5. April 2005 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 bis 2007
05.026 Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 vom 23. Februar 2005 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben: 2003 P 03.3217 Exportförderung. Ethische Grundsätze (N 3.10.03, Donzé) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 23. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Auf der Grundlage des Exportförderungsgesetzes vom 6. Oktober 2000 unterstützt Osec Business Network Switzerland (Osec) schweizerische und liechtensteinische Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Wahrnehmung bestehender und beim Aufbau neuer Exporttätigkeiten im Ausland. Die mit Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung vom 25. September 2003 beschlossene Finanzie-rung der Exportförderung wurde auf zwei Jahre befristet und läuft Ende 2005 aus. Das Parlament hat den Bundesrat im erwähnten Bundesbeschluss zusätzlich beauftragt, eine Evaluation der Exportförderung durchzuführen und mindestens drei Modelle für die Weiterführung der Exportförderung zu prüfen. Der Bundesrat hat nach entsprechender Ausschreibung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als unabhängiges Aufsichtsorgan mit der Evaluation der Exportförderung beauftragt. Die Prüfung der vom Parlament gewünschten Entwicklungsmodelle hat das seco zusammen mit einer externen Beratungsfirma durchgeführt. Durch einen neuen, seit 1. Januar 2004 gültigen Leistungsauftrag und weitere gezielte Massnahmen wurden 2004 bereits wesentliche Verbesserungen in der Exportförderung erreicht. Schwerpunkte bilden der Kundennutzen, das Subsidiaritätsprinzip und die Netzwerk-Koordination sowie die Wirkungs- und Leistungskontrolle. Ziele des Bundesrates für die Finanzierungsperiode 2006/2007 sind die konsequente Weiterverfolgung dieser vom seco eingeschlagenen Stossrichtung sowie die Erreichung der fünf gemäss EFK anzustrebenden Ziele. Der Bundesrat beantragt, die Exportförderung für die Jahre 2006 und 2007 mit einem Zahlungsrahmen von insgesamt 34 Millionen Franken zu finanzieren. Mit der von der gesetzlichen Vorgabe abweichenden Beschränkung auf zwei Jahre kann di...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Règlement de prévoyance de la Caisse de prévoyance du domaine des EPF pour le personnel du domaine des EPF RP-EPF 1 | Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17 Juli 1998 | verordnung über massnahmen gegenüber personen und organisationen mit verbindungen zu usama bin laden... | règlement de prévoyance de la caisse de prévoyance du domaine des epf pour l... | Decreti Decisorio nº 829 de Tribunali Amministrativi Regionali Marche T.A.R - Marche Ancona June... | Sentenza nº 7253 de Tribunali Amministrativi Regionali, Campania, T.A.R. - Campania - Napoli, May 27, 2005 | Decreti Cautelare nº 968 de Tribunali Amministrativi Regionali, Lombardia, T.A.R... | Sentenza nº 381 de Tribunali Amministrativi Regionali Veneto T.A.R - Veneto Venezia February 20 2006