Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

Auszug


Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

02.023

Botschaft

über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

vom 27. Februar 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, den dazugehörigen Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003-2006 sowie den Entwurf zu einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1991 P 91.3068 Zusammenfassung der wohnungswirtschaftlichen Förderungsaktivitäten in der Bundesverwaltung (N 24.9.91, Loeb)

2000 P 00.3220 Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnungswesen

(N 22.6.00, Spezialkommission NR 00.016; S 3.10.00)

2001 P 00.3338 Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus

(N 5.6.2001, Bader Elvira; S 5.12.01)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Februar 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Übersicht

Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund zu Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung. Dieser Auftrag ist mit der Einführung der Sozialziele in die Bundesverfassung sowie in den Diskussionen über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen bekräftigt worden. Wohnen gehört wie Nahrung, Sicherheit oder Bildung zu den Grundbedürfnissen, und die öffentliche Hand muss sich für jene einsetzen, die das Bedürfnis nicht aus eigener Kraft befriedigen können. Darüber hinaus kann die Wohnungspolitik an der Schnittstelle zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik zum sozialen Frieden, zur Integration der Generationen und der ausländischen Bevölkerung oder zur besseren Akzeptanz von wirtschaftlichen Veränderungen beitragen. Dadurch entlastet sie die Fürsorge und Sozialwerke. Gute Wohn- und Siedlungsverhältnisse sind zudem Trümpfe für die Schweiz als Wirtschaftsstandort und gelten vor allem bei Unternehmen mit hoher Wertschöpfung als Standortvorteil.

Gegenwärtig dient der Erfüllung des Verfassungsauftrags hauptsächlich das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Auf dieser Basis hat das Parlament sieben Rahmenkredite gesprochen, letztmals 1997 für eine Laufzeit von 1998 bis mindestens zum Jahre 2000. In den vergangenen 26 Jahren erlaubten diese Mittel den Erwerb, den Neubau oder die Erneuerung von rund 130 000 Wohnungen. Evaluationen haben belegt, dass das WEG die sozialpolitischen Ziele weitgehend erreicht hat. Die Immobilienkrise und die wirtschaftliche Rezession der Neunzigerjahre haben die WEG-Förderung jedoch mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Betroffen vom Einbruch der Immobilienpreise waren insbesondere Bürgschaftsverpflichtungen, die honoriert werden mussten. Zudem traten in einem Umfeld mit steigenden Wohnungsleerständen, sinkenden Baukosten, stagnierenden oder gar rückläufigen Mieten und Löhnen auch verschiedene System-schwächen des WEG-Modells hervor.

Die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt haben sich inzwischen markant verändert. Regional angespannte Märkte führen zu Preis- und Mietzinssteigerungen, von denen wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen wegen hohen Wohnkostenbelastungen oder einem eingeschränkten Marktzugang besonders betroffen sind. Zu den weiteren Unzulänglichkeiten im Wohnungswesen gehören unter anderem die geringe Eigentumsquote, der hohe Erneuerungsbedarf oder die Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinnützigen Bauträger, die traditionellerweise preisgünstige Wohnungen für die wirtschaftlich und sozial schwächeren Nachfrager und Nachfragerinnen anbieten.

Das neue Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) setzt an den genannten Problempunkten an. Als Ergänzung zur marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung bezweckt es die Förde-rung eines Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte, die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum, die Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

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sowie die Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen.

Gegenüber der aktuellen Wohnbau- und Eigentumsförderung werden damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme im Wohnungswesen reduziert und die Hilfen auf spezifische Kernbereiche ausgerichtet. Von besonderer Tragweite ist der vorgesehene Systemwechsel beim hauptsächlichen Förderungsinstrument: An Stelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll eine Darlehenslösung zum Einsatz kommen. Bundesdarlehen als Finanzierungshilfe sollen die Bauträger befähigen, preisgünstigen Wohnraum zu erneuern, zu erstellen oder zu erw...

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