Botschaft über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes

Auszug


Botschaft über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes

04.086

Botschaft

über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes

vom 22. Dezember 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einer Teil-revision des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) mit Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Dezember 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Dem BUWAL wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt spezifische Kürzungen im Personalbereich auferlegt. Der grösste Teil des Personalabbaus wird durch organisatorische Massnahmen realisiert. Es müssen aber zur Realisierung des Personalabbaus auch Aufgaben abgebaut oder minimiert werden. Eine solche Aufgabenminimierung soll im Bereich der Tankanlagen vorgenommen werden. Dies bedingt eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes.

Der Bundesrat will die Vorschriften über die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten vereinfachen. Die Bewilligung der Revisionsunternehmen durch die kantonalen Behörden wird...

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