Abkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Erleichterung der Visaerteilung

Auszug


Abkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Erleichterung der Visaerteilung

Originaltext

Abkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über die Erleichterung der Visaerteilung

Abgeschlossen am 3. November 2008 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 2009

Die Schweiz und Bosnien und Herzegowina (nachstehend «Vertragsparteien» genannt),

in dem Wunsch, durch einen ersten konkreten Schritt zur Abschaffung der Visumpflicht zwischenmenschliche Kontakte als wichtige Voraussetzung für den stetigen Ausbau der wirtschaftlichen, humanitären, kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu fördern, indem die Visaerteilung für Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas erleichtert wird,

in dem Bewusstsein, dass alle Staatsangehörigen der Schweiz bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina von höchstens 90 Tagen und bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet Bosnien und Herzegowinas von der Visumpflicht befreit sind,

in der Erkenntnis, dass im Falle der Wiedereinführung der Visumpflicht für Staatsangehörige der Schweiz durch Bosnien und Herzegowina die in diesem Abkommen für Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas vorgesehenen Erleichterungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit automatisch auch für Staatsangehörige der Schweiz gelten,

in der Erkenntnis, dass eine solche Erleichterung nicht zu illegaler Migration führen darf ...

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