Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 36, 4. September 2007 › Seccion Unica
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Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
04.476 Parlamentarische Initiative Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 1. Juni 2007 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf für ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. 1. Juni 2007 Im Namen der Kommission Der Präsident: Pierre Triponez Übersicht Zahlreiche Kantone haben in den letzten Jahren aufgrund der wissenschaftlich erwiesenen Gefährdung der Gesundheit durch das Passivrauchen und Forderungen der Bevölkerung nach einem besseren Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher gesetzliche Massnahmen in diesem Bereich getroffen. Am 8. Oktober 2004 reichte Nationalrat Felix Gutzwiller eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen an Arbeitsplätzen und in Räumen, die für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, auf Bundesebene geregelt wird. Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wird ein Paradigmenwechsel herbeigeführt. Arbeitsplätze und geschlossene Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sollen neu grundsätzlich rauchfrei sein. Diese Rege-lung gilt auch für Gastronomiebetriebe. Sowohl in öffentlichen Gebäuden wie in Restaurants und Bars bleibt jedoch die Einrichtung von so genannten Raucherräumen (Fumoirs) möglich, sofern sie abgeschlossen, ausreichend belüftet und besonders gekennzeichnet sind und darin keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden. Ausnahmen sind ebenfalls für Einzelarbeitsplätze sowie wohnungsähnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) vorgesehen. Nicht geschlossene öffentliche Räume (z.B. Garten- und Parkanlagen) und private Haushaltungen sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. 6186 Bericht 1 Entstehungsgeschichte Nationalrat Felix Gutzwiller reichte am 8. Oktober 2004 eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, dass Bevölkerung und Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens geschützt werden. Der Schutz vor dem Passivrauchen soll insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen sowie in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, gewährleistet werden und durch eine Änderung der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht werden. Am 2...
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