Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen

Der Schutz militärisch klassifizierter Informationen durch den ermächtigten Auftragnehmer wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden nationalen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften hinsichtlich des Schutzes militärisch klassifizierter Informationen durch die Empfangende Partei kontrolliert werden.

(2) Die Parteien stellen sicher, dass Auftragnehmer, wie in Absatz (1) angeführt,...

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