Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrkräfte an Mittel- und Berufsschulen.
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Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrkräfte an Mittel- und Berufsschulen.
Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen 1 (Vom 4. Juli 2000) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 21 Buchstabe h, 23 Abs. 3, 32 Abs. 2 Buchstabe d, 33, 44, 51 Abs. 2, 55, 60 Buchstabe a und 67 Abs. 3 der Personal- und Besoldungsverordnung vom 26. Juni 19912 sowie auf § 22 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsbildung und Berufsberatung vom 19. Mai 1983,3 beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für Lehrpersonen, die an den kantonalen Mittelschulen, an den Berufsschulen und an der Landwirtschaftlichen Schule Unterricht erteilen. § 2 Sachlicher Geltungsbereich 1 Das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen richten sich grundsätzlich nach der Personal- und Besoldungsverordn...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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