Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung)

Auszug


Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung)

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

(Mutterschutzverordnung)

vom 20. März 2001

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 der Verordnung 1 vom 10. Mai 20001 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt: Gegenstand

Art. 1

1 Diese Verordnung regelt die Kriterien für die Beurteilung der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten (Risikobeurteilung) nach Artikel 62 Absatz 3 ArGV 1 und umschreibt Stoffe, Mikroorganisme...

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