Bericht über die Schifffahrtspolitik der Schweiz

Auszug


Bericht über die Schifffahrtspolitik der Schweiz

Bericht

über die Schifffahrtspolitik der Schweiz

vom 14. Oktober 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates an die parlamentarischen Kommissionen, in Erfüllung des Postulats 06.3541 Fetz vom 5. Oktober 2006.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Oktober 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Das Wichtigste in Kürze

Die Schifffahrt wird als ökologische und ökonomische Verkehrsträgerin, von strategischer Bedeutung für die Schweiz angesehen. Ein wesentlicher Teil der Landesversorgung ist von ihr abhängig. Die bisherige Ausrichtung der Schifffahrtspolitik des Bundes hat sich bewährt. Der Bundesrat möchte daher die zielgerichtete Schifffahrtspolitik fortführen und dort mit punktuellen Massnahmen ergänzen, wo sich Handlungsbedarf abzeichnet.

Die Schifffahrt ist von strategischer Bedeutung für die Schweiz

Die Schifffahrt ist ein Schlüsselelement im Transportsystem. Der weltweite Güteraustausch wäre ohne die Hochseeschifffahrt undenkbar. Ein wesentlicher Teil unserer Landesversorgung ist von ihr abhängig. Die Schweizer Hochseeflotte besteht aus über dreissig Schiffen (Schüttgut- und Containerfrachter, Mehrzweckschiffe, Tankschiffe). Eine wichtige Basis ist das Bürgschaftssystem (Darlehen, für welche die Eidgenossenschaft die Garantie übernimmt), das die Erneuerung der Flotte mit modernen und wettbewerbsfähigen Schiffen ermöglicht.

Ein anderes Element der Transportkette ist die Flussschifffahrt auf dem Rhein. Der Rhein hat eine besondere Bedeutung für die Schweiz, denn über diese Wasserstrasse ist unser Land direkt mit dem Meer verbunden. Dieser Meerzugang der Schweiz ist seit langem gesichert: Er beruht auf dem Prinzip der Schifffahrtsfreiheit, wie sie 1868 mit der Mannheimer Akte festgeschrieben wurde. Der Rhein ist heute, zusammen mit den Basler Häfen, eine wichtige Infrastruktur für die Handelsbeziehungen der Schweiz. In den Rheinhäfen wird ein wesentlicher Teil des gesamten Aussenhandels umgeschlagen.

Obwohl sich die Topografie der Schweiz für den Transport über Binnenschifffahrtswege kaum anbietet, verfügt die Schweiz auch über ein Fluss- und Wasserstrassennetz, auf dem zahlreiche Schiffe verkehren: touristischer und Freizeitverkehr, Personenbeförderung, Fahrzeugtransporte (Fähren) sowie Transport von Massengütern (Sand, Kies).

Der Bund unterstützt und fördert die Entwicklung der Schifffahrt bedürfnisgerecht

Die Eidgenossenschaft stellte ihr Interesse an der Schifffahrt seit jeher unter Beweis, ihrem Wirkungsbereich und den geografischen Gegebenheiten angemessen. Der Bund unterstützt und fördert die Entwicklung dieses Sektors nach den jeweiligen politischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen. Die Unterstützung erfolgt sowohl auf internationaler Ebene als auch über Investitionshilfen für die Infrastruktur und mittels gezielter Subventionen an die Transportunternehmen.

Die Eidgenossenschaft fördert die Schifffahrt finanziell beachtlich und wird dies auch weiterführen. Der Bund übernimmt eine Investitionsgarantie für die Schweizer Hochseeflotte (Rahmenkredit in der Höhe von 1,1 Mrd. Fr. bis 2017). In den Ausbau der Flussstrassen (Rhein) investierte der Bund bisher 170 Millionen Franken (Beseitigung von Hindernissen, Schleusen). In letzter Zeit genossen besonders die Schwei-

7684

zer Rheinhäfen mit ihren Umschlagsterminals massgebliche Unterstützung. Im Rahmen der Verlagerungspolitik der Güter von der Strasse auf die Schiene fördert der Bund die Rheinschifffahrt: Container, die die Schweiz auf dem Rhein erreichen, erhalten für ihren Nachlauf auf der Schiene Betriebsabgeltungen. Was die touristische Schifffahrt auf Schweizer Seen und Kanälen betrifft, so profitierte diese aufgrund des Investitionshilfegesetzes (IHG)1 ebenfalls von finanziellen Beihilfen des Bundes.

Auf internationaler Ebene ist die Schweiz vollwertiges Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Die Handlungsfelder erstrecken sich hauptsächlich auf die Verkehrsregelung, die Sicherheit und den Umweltschutz. Die Zuständigkeiten dieser Kommission werden hin und wieder von der Europäischen Union in Frage gestellt. Dennoch bleibt die ZKR die unbestrittene Autorität für die Angelegenheiten der Rheinschifffahrt und die Schweiz unterstützt sie dabei. Ausserdem ist die Schweiz in anderen internationalen Gremien (IMO2, UNECE3) und an den zwischenstaatlichen Konferenzen (Internationales Verkehrsforum FIT) in diesem Bereich vertreten.

Der Bundesrat will bisher Erreichtes fortführen und gezielt mit punktuellen Massnahmen ergänzen

Ausgehend von diesen Erwägungen und im Bewusstsein der ökologischen und ökonomis...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen