Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz
Bundesblatt Nr. 18, 9. Mai 2000 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 18, 9. Mai 2000 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz
Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweizvom 16. Februar 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz und ersuchen Sie, davon Kenntnis zu nehmen.Wir beantragen Ihnen ferner, folgendes Postulat abzuschreiben:1997 P 97.3621 Kohärenz-Bericht (N 17.12.1997, Bäumlin)Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.16. Februar 2000 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDer Bundespräsident: Adolf Ogi10889 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtDie Antwort des Bundesrates auf das Postulat Bäumlin stellt in einem ersten Teil das operationelle Konzept der internationalen Menschenrechtspolitik der Schweiz vor (Ziff. 2) und zeigt zusammenfassend die Schwerpunkte der politischen Aktionslinien auf. Der Synthese liegen die Prinzipien und die in den vergangenen Jahren verfolgte Praxis zu Grunde. Das Konzept will die Entscheidungsprozesse in diesem Bereich vereinfachen. Dabei wird die Bedeutung der Menschenrechte gegenüber den anderen aussenpolitischen Prioritäten unseres Landes aufgezeigt (Ziff. 2.1). Sodann wird ein vollständiges Inventar der uns zur Verfügung stehenden Instrumente vorgelegt. Verschiedene Instrumente und deren Anwendungskontext werden anschliessend erläutert (Ziff. 2.2). Zur erleichterten Entscheidungsfindung soll die Beschreibung dieses Kontexts (Kohärenz, Konditionalität, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit, Ziff. 2.3) beitragen. In einem zweiten Teil (Ziff. 3) illustriert der Bericht konkret unsere Politik seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation. Er liefert einen Überblick über die Aktionen der Schweiz auf multilateraler Ebene (OSZE, Europarat und UNO), wo wir besonders aktiv waren und wo zahlreiche neue Entwicklungen stattfanden.In den abschliessenden Überlegungen (Ziff. 4) hebt der Bericht insbesondere die Tatsache hervor, dass eine kohärente und glaubwürdige Menschenrechtspolitik den Menschenrechten global zur Geltung verhelfen muss, da sie allgemein gültig und unteilbar sind. In diesem Sinne findet die schweizerische Menschenrechtspolitik auch Eingang in die Politik der Förderung wirtschaftlicher Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat strebt auf diesen drei Ebenen und in der ganzen Aussenpolitik der Schweiz Kohärenz an. Er bemüht sich, Widersprüche sowie Ziel- oder Interessenkonflikte gezielt zu vermeiden.Bericht1 Einleitung1.1 Postulat Bäumlin vom 17. Dezember 1997Am 17. Dezember 1997 reichte Nationalrätin Ursula Bäumlin ein von 32 Mitunterzeichnenden unterstütztes Postulat mit folgendem Wortlaut ein:"Der Bundesrat erstattet einen Kohärenzbericht als Ergänzung des Berichts zur CHAussenpolitik der 90er-Jahre, zum Menschenrechts-Bericht von 1982, zu den OSZE-Aktivitäten der Schweiz (insbesondere im Bereich Minderheitenschutz), unter Einbezug aussenwirtschaftspolitischer und entwicklungspolitischer Aktivitäten (insbesondere unter dem Aspekt bilateraler und multilateraler Good Governance-Guidelines).Die verschiedenen involvierten Departemente und Bundesämter sind in die Berichtserstellung so einzubeziehen, dass Divergenzen offen gelegt und alsdann überwunden werden können. Die Federführung liegt beim EDA, namentlich bei der Politischen Abteilung IV."Die Begründung des Postulats lautet wie folgt:"Seit Jahren stossen wir in der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik, im Vollzug der Entwicklungszusammenarbeit und b...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
COMUNICATO Modificazione dell autorizzazione all immissione in commercio del medicinale «Fentalim» 11A01682 | Sentencia nº 676 de Consiglio di Stato, February 04, 2009 | sentencia nº 4282 de consiglio di stato, august 26, 2009 | sentencia nº 429 de consiglio di stato, february 02, 2011