Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007
Bundesblatt Nr. 11, 23. März 2004 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 11, 23. März 2004 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007
04.012 Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 146 ParlG, den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 zur Kenntnisnahme und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung zur Gutheissung. Das vorliegende Dokument enthält die Richtlinien der Regierungspolitik 2003- 2007, den Legislaturfinanzplan 2005-2007 sowie. den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2003 P 03.3224 Legislaturplanung 2003-2007. Ein echtes Legislaturprogramm ist erforderlich (N 3.10.03, Fraktion der Freisinnig-demokratischen Partei) Sämtliche Vorstösse gemäss Beilage 3 des Berichts über die Legislaturplanung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 25. Februar 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Inhaltsverzeichnis Einleitung 1152 1 Bilanz der Legislaturperiode 1999-2003 1154 2 Standortbestimmung 1156 2.1 Unsere Herausforderungen 1156 2.2 Unsere Chancen 1158 3 Drei Leitlininen für die Zukunft 1159 4 Leitlinie 1: Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern 1160 4.1 Ziel 1: Das Wirtschaftswachstum erhöhen 1160 4.1.1 Bildung und Forschung stärken - Wissensgesellschaft vorantreiben 1161 4.1.2 Staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, Vertrauen in die Wirtschaft stärken 1162 4.1.3 Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen 1163 4.2 Ziel 2: Den Lebensraum nachhaltig sichern 1165 4.2.1 Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen 1165 4.2.2 Natürliche Lebensgrundlagen erhalten 1166 4.3 Ziel 3: Den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern 1168 4.3.1 Strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen 1168 4.3.2 Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren 1169 4.4 Ziel 4: Die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern 1170 4.4.1 Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen 1171 4.4.2 Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen 1172 5 Leitlinie 2: Die demografischen Herausforderungen bewältigen 1174 5.1 Ziel 5: Die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten 1174 5.1.1 Altersvorsorge langfristig sichern 1174 5.1.2 Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren 1176 5.2 Ziel 6: Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken 1177 5.2.1 Kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser integrieren 1177 6 Leitlinie 3: Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen 1179 6.1 Ziel 7: Die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen 1179 6.1.1 Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens 1179 6.1.2 Evaluation der Auswirkungen eines Beitritts zur EU 1181 6.2 Ziel 8: Die internationale Verantwortung wahrnehmen 1181 6.2.1 Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen 1182 6.2.2 Chancen für schweizerische Exporte wahren 1183 6.3 Ziel 9: Die Sicherheit gewährleisten 1184 6.3.1 Neue Sicherheitspolitik umsetzen 1185 6.3.2 Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren 1186 7 Legislaturfinanzplan 2005-2007 1188 Beilagen Parlamentsgeschäfte 2003-2007 nach Aufgabengebieten 1192 Legislaturfinanzplan 2005-2007 1203 Vom Parlament überwiesene Motionen und Postulate. Abschreibung 1245 Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007 1253 (Entwurf) Einleitung Neue gesetzliche Vorgaben Am 1. Dezember 2003 trat das neue Parlamentsgesetz in Kraft. Basierend auf Artikel 174 und 180 der Bundesverfassung sind darin auch neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats enthalten. In Umsetzung von Artikel 146 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 und einen Entwurf zu einem einfa-chen Bundesbeschluss über die Ziele dieser Planung vor. Auf dieser Basis kann das Parlament die übergeordneten Ziele der Bundespolitik für die nächsten vier Jahre vorgeben. Richtlinien der Regierungspolitik auf Legislaturfinanzplan abgestimmt Der Bericht über die Legislaturplanung besteht aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan; diese beiden Teile wurden sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft. Die Richtlinien der Regierungspolitik legen die politischen Leitlinien und die wichtigsten Ziele für die neue Legislaturperiode dar. Den Leitlinien und Zielen sind die vorrangigen Massnahmen, die Richtliniengeschäfte, zugeordnet. Zusammen mit dem Gesetzgebungsprogramm in Beilage 1 geben sie einen Überbli...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Messaggio concernente l impegno di garanzia nei confronti della Banca nazionale svizzera per un prestito concesso al Fondo fiduciario del Fondo ... | Arrêt nº 8C 418/2010 de Ire Cour de Droit Social August 27 2010 | arrêt nº 9c 440/2010 de iie cour de droit social july 06 2010 | Arrêt nº 5D 49/2010 de IIe Cour de Droit Civil May 06 2010 | sentencia de cour de cassation february 19 1985 caso cour de cassation chambre commerciale du ... | Sentencia de Cour de cassation, January 24, 1990 (caso Cour de Cassation, Chambre sociale, du 24 janvier 1990, 86-... | Sentencia de Cour de cassation June 11 1991 caso Cour de Cassation Chambre civile 1 du 11... | sentencia de cour de cassation, february 15, 1995 (caso cour de cassation, chambre criminelle, du 15 féier 1995, 94-82.215)