Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007

Auszug


Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007

04.012

Bericht

über die Legislaturplanung 2003-2007

vom 25. Februar 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren

wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 146 ParlG, den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 zur Kenntnisnahme und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung zur Gutheissung.

Das vorliegende Dokument enthält die Richtlinien der Regierungspolitik 2003- 2007, den Legislaturfinanzplan 2005-2007 sowie. den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

2003 P 03.3224 Legislaturplanung 2003-2007. Ein echtes Legislaturprogramm ist erforderlich

(N 3.10.03, Fraktion der Freisinnig-demokratischen Partei)

Sämtliche Vorstösse gemäss Beilage 3 des Berichts über die Legislaturplanung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Februar 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Inhaltsverzeichnis

Einleitung 1152

1 Bilanz der Legislaturperiode 1999-2003 1154

2 Standortbestimmung 1156

2.1 Unsere Herausforderungen 1156

2.2 Unsere Chancen 1158

3 Drei Leitlininen für die Zukunft 1159

4 Leitlinie 1: Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern 1160

4.1 Ziel 1: Das Wirtschaftswachstum erhöhen 1160

4.1.1 Bildung und Forschung stärken - Wissensgesellschaft vorantreiben 1161

4.1.2 Staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, Vertrauen in die Wirtschaft stärken 1162

4.1.3 Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen 1163

4.2 Ziel 2: Den Lebensraum nachhaltig sichern 1165

4.2.1 Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen 1165

4.2.2 Natürliche Lebensgrundlagen erhalten 1166

4.3 Ziel 3: Den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern 1168

4.3.1 Strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen 1168

4.3.2 Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren 1169

4.4 Ziel 4: Die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern 1170

4.4.1 Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen 1171

4.4.2 Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen 1172

5 Leitlinie 2: Die demografischen Herausforderungen bewältigen 1174

5.1 Ziel 5: Die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten 1174

5.1.1 Altersvorsorge langfristig sichern 1174

5.1.2 Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren 1176

5.2 Ziel 6: Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken 1177

5.2.1 Kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser

integrieren 1177

6 Leitlinie 3: Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen 1179

6.1 Ziel 7: Die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen 1179

6.1.1 Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens 1179

6.1.2 Evaluation der Auswirkungen eines Beitritts zur EU 1181

6.2 Ziel 8: Die internationale Verantwortung wahrnehmen 1181

6.2.1 Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen 1182

6.2.2 Chancen für schweizerische Exporte wahren 1183

6.3 Ziel 9: Die Sicherheit gewährleisten 1184

6.3.1 Neue Sicherheitspolitik umsetzen 1185

6.3.2 Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren 1186

7 Legislaturfinanzplan 2005-2007 1188

Beilagen

Parlamentsgeschäfte 2003-2007 nach Aufgabengebieten 1192

Legislaturfinanzplan 2005-2007 1203

Vom Parlament überwiesene Motionen und Postulate. Abschreibung 1245

Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007 1253

(Entwurf)

Einleitung

Neue gesetzliche Vorgaben

Am 1. Dezember 2003 trat das neue Parlamentsgesetz in Kraft. Basierend auf Artikel 174 und 180 der Bundesverfassung sind darin auch neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats enthalten. In Umsetzung von Artikel 146 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 und einen Entwurf zu einem einfa-chen Bundesbeschluss über die Ziele dieser Planung vor. Auf dieser Basis kann das Parlament die übergeordneten Ziele der Bundespolitik für die nächsten vier Jahre vorgeben.

Richtlinien der Regierungspolitik auf Legislaturfinanzplan abgestimmt

Der Bericht über die Legislaturplanung besteht aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan; diese beiden Teile wurden sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft.

Die Richtlinien der Regierungspolitik legen die politischen Leitlinien und die wichtigsten Ziele für die neue Legislaturperiode dar. Den Leitlinien und Zielen sind die vorrangigen Massnahmen, die Richtliniengeschäfte, zugeordnet. Zusammen mit dem Gesetzgebungsprogramm in Beilage 1 geben sie einen Überbli...

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