Bericht über die im Jahr 2009 abgeschlossenen internationalen Verträge

Auszug


Bericht über die im Jahr 2009 abgeschlossenen internationalen Verträge

10.046

Bericht

über die im Jahr 2009 abgeschlossenen internationalen Verträge

vom 12. Mai 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die im Jahr 2009 abgeschlossenen internationalen Verträge.

Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

12. Mai 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG, SR 172.010) erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der vorliegende Bericht ist gestützt auf diese Bestimmung verfasst und betrifft die im Laufe des Jahres 2009 abgeschlossenen Abkommen.

Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beige-treten ist oder der hauptsächlich im Berichtsjahr anwendbar war, wird kurz dargestellt. Die der parlamentarischen Genehmigung unterliegenden Abkommen sind von der Pflicht zur Berichterstattung nicht betroffen und sind daher im vorliegenden Bericht nicht enthalten.

Die Darstellung der einzelnen Verträge ist einheitlich strukturiert und enthält eine Zusammenfassung des Inhalts sowie kurze Darlegungen der Gründe für den Abschluss, der durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage der Genehmigung sowie der Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung. Änderungen bereits bestehender Verträge werden in einem gesonderten Teil in Tabellenform ausgewiesen.

3476

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 3476

Abkürzungsverzeichnis 3508

1 Einleitung 3510

2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 3512

2.1 Botschaft vom 15. Dezember 2006 über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (BBl 2007 489) 3512

2.1.1 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und

der Regierung von Litauen, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Beitrages der Schweiz an Litauen für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 10. Februar 2009 3513

2.1.2 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und

der Regierung von Estland, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Beitrages der Schweiz an Estland für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 15. Mai 2009 3514

2.1.3 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung von Malta, vertreten durch die zuständige Abteilung innerhalb des Amtes des Premierministers, bezüglich des Beitrages der Schweiz an Malta für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am

1. März 2009 3515

2.1.4 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA,

und der Regierung von Slowenien, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Beitrages der Schweiz an

Slowenien für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 15. Januar 2009 3516

2.1.5 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA,

und der Regierung von Ungarn, vertreten durch das Amt für

Nationale Entwicklung, bezüglich des Beitrages der Schweiz an

Ungarn für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 1. April 2009 3517

2.1.6 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung der Tschechischen Republik, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Beitrages der Schweiz an die Tschechischen Republik für die Umsetzungskosten des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am

30. April 2009 3518

2.1.7 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA, und der Regierung der Tschechischen Republik, vertreten durch das Finanzministerium, bezüglich des Fonds für Förderung von Partnerschaften zwischen schweizerischen und tschechischen

Körperschaften im Rahmen des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 25. Juni 2009 3519

2.1.8 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA,

und der Regierung von Slowakei bezüglich des Stipendienprogramms im Rahmen des schweizerischen Erweiterungsbeitrages, abgeschlossen am 16. April 2009 3520

2.1.9 Abkommen zwischen der Schweiz, vertreten durch die DEZA,

und der Regierung ...

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