Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen

Bundesblatt, 21 November 2000 (Nr. 46)

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Auszug


Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen

Bericht

über die Förderung von Unternehmensgründungen

vom 18. September 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen einen Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

1999 M 99.3460 Förderung von Unternehmensgründungen (I)

(S 21.9.99, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 97.400; N 23.9.99)

1999 P 99.3461 Förderung von Unternehmensgründungen (II)

(S 21.9.99, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11210

Übersicht

Die Gründung neuer Unternehmen, insbesondere im Hochtechnologiebereich, spielt eine wichtige Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Entwicklung dieser mit hohen Risiken verbundenen Tätigkeiten wird durch Risikokapital ermöglicht. Die jüngsten Statistiken zeigen eine deutliche Zunahme dieser Finanzierungsart in der Schweiz, welche durch die Schaffung eines speziellen Börsensegments noch verstärkt wurde. Trotz dieser erfreulichen Entwick-lung befindet sich die Schweiz eher im Mittelfeld im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern. Es gilt also, unsere Anstrengungen zur Förderung dieser neuen Unternehmen zu verstärken und in erster Linie die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Dieser Bericht beantwortet parlamentarische Vorstösse, mit denen im Herbst 1999 eine Ergänzung der im Rahmen des neuen Gesetzes über die Risikokapitalgesellschaften getroffenen Massnahmen verlangt wurde. Um der Motion 99.3460 und dem Postulat 99.3461 Folge zu leisten, hat der Bundesrat folgende Massnahmen eingeleitet:

- Besteuerung von Optionen: Das EFD passt das Kreisschreiben der Steuerbehörden an, indem eine Besteuerung von gegen Null für neue, unabhängige Schweizer Unternehmen eingeführt wird. Mittelfristig prüft das EFD mögliche Gesetzesanpassungen (DBG, StHG).

- Aktienmindestnennwert: Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen des Fusionsgesetzes vorgeschlagen, diesen Minimalwert von 10 Franken auf 1 Rappen zu senken.

- Steuerlicher Status von Risikokapital: Der Bundesrat ist der Meinung, dass nach Lösungen gesucht werden muss, die es erlauben, gewisse negative Auswirkungen der Doppelbesteuerung generell zu unterbinden. Es wird auch untersucht, ob die Anwendung vergleichbarer Grundsätze auf die Anlagefonds zur gewünschten fiskalischen Transparenz führen könnte.

- Steuerliche Förderung von Business Angels: Dieses Element wurde in das Gesetz über die Risikokapitalgesellschaften aufgenommen. Es geht nun darum, die Kantone einzubinden und die Wirksamkeit dieser Mechanismen mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu prüfen.

- Investitionen der Pensionskassen in Risikokapital: Die am 1. April 2000 in Kraft getretene Änderung der Verordnung BVV 2 passt die Regeln für Investitionen im Bereich der beruflichen Vorsorge an und schafft eine grössere Flexibilität für solche Investitionen.

- Erleichterung von Unternehmensgründungen: Auf Grund einer Umfrage unter den Unternehmensgründern liessen sich in verschiedenen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren (gemeinsames Formular, Identifikationsnummer). Der Bundesrat will prioritär eine Informationsplattform im Internet einrichten, die im Sinne eines virtuellen Schalters den Unternehmensgründern die Aufgabe erleichtern soll.

Bericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Der Auftrag des Parlaments

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat 1996 beschlossen, eine parlamentarische Initiative zu lancieren mit dem Ziel, Risikokapital in der Schweiz zu fördern. Der Bericht der WAK-N (97.400) wurde am 7. Januar 1997 veröffentlicht1 und schlug vor, Risikokapital durch Steuererleichterungen für Investoren zu fördern. Der Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Risikokapitalgesellschaften wurde im Juni 1997 vom Nationalrat angenommen und im Dezember 1998 vom Ständerat tiefgreifend verändert. Nach dem Ständerat sollten nur Risikokapitalgesellschaften in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Die Diskussionen wurden 1999 weitergeführt und mündeten in einem Kompromiss, der in der Herbstsession 1999 konkretisiert wurde. Das Parlament hat am 8. Oktober das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (BRKG, SR 642.15) verabsch...

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