Übereinkommen Nr. 116 vom 26. Juni 1961 über die teilweise Abänderungen der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten zweiunddreissig Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung des Übereinkommens durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 34, 31. August 2010Einzig › Übereinkommen

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Übereinkommen Nr. 116 vom 26. Juni 1961 über die teilweise Abänderungen der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten zweiunddreissig Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung des Übereinkommens durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes

Übereinkommen Nr. 116 vom 26. Juni 1961

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