Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

Auszug


Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

06.099

Botschaft

über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

vom 15. Dezember 2006

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (IV. Rahmenkredit).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Dezember 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Am 24. März 2006 hat das Parlament die Rechtsgrundlage für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) erneuert. Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas1 wird den allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss aus dem Jahre 19952 ersetzen (gültig bis 2008) und verlängert die rechtliche Basis für die Ostzusammenarbeit um weitere zehn Jahre. Auf der Grundlage von Artikel 10 des Bundesgesetzes bewilligen die eidgenössischen Räte die für die Ostzusammenarbeit notwendigen Mittel in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament einen

IV. Rahmenkredit von 650 Millionen Franken für die Weiterführung der Transitions-unterstützung im Rahmen der Ostzusammenarbeit für die Zeitspanne 2007-2010. Das Hauptziel der schweizerischen Ostzusammenarbeit bleibt die Transition zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu unterstützen und eine an marktwirtschaftlichen, sozialen und umweltschonenden Prinzipien orientierte wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Mit der Unterstützung einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung in Osteuropa leistet die Schweiz auch einen wichtigen Beitrag zu Stabilität und Sicherheit in ihrer unmittelbaren europäischen Nachbarschaft. Mit Blick auf die internationalen Bemühungen und die europäische Lastenteilung entspricht dies dem Prinzip der «solidarischen Partnerschaft», einem expliziten Grundsatz im Bundesgesetz über die Ostzusammenarbeit3. Die Ostzusammenarbeit entspricht auch dem modernen Verständnis aussenpolitischer Interessenvertretung durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und Integration.

Der Beitrag an die osteuropäische Transformation erfolgt also ebenfalls im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz: Die geografische Nähe Osteuropas macht die aussenpolitischen Interessen unseres Landes an erfolgreich und friedlich verlaufenden Transitionsprozessen besonders deutlich. Die Präsenz teilweise grosser südosteuropäischer Gruppen in der Schweiz - überhaupt die Migrationsbewegungen - und die aussenwirtschaftlichen Interessen in diesem potenziellen Wachstumsmarkt sind wichtige Gründe für die Weiterführung des schweizerischen Engagements. Zu den Interessen gehört letztlich auch die Erhaltung des Gewichts der schweizerischen Stimmrechtsgruppen bei der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), denen mehrere osteuropäische Partnerstaaten angehören.

Am 1. Mai 2004 sind acht osteuropäische Staaten sowie Malta und Zypern der Europäischen Union (EU) beigetreten. Diese historische Erweiterung der EU bedeutet die definitive Überwindung der jahrzehntelangen Spaltung Europas. Der EU-Beitritt markiert für die ehemals kommunistischen Staaten das Ende einer langen und beschwerlichen Umgestaltung ihrer Gesellschaften und des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transitionsprozesses. Die mitteleuropäischen und die

1 BBl 2006 3529

2 SR 974.1

3 BBl 2006 3529 (Art. 3)

560

baltischen EU-Mitglieder waren bis Mitte der 90er Jahre die ersten Partnerstaaten der schweizerischen Ostzusammenarbeit und belegen den Erfolg dieser Reformen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 beschlossen, dass sich die Schweiz an den Erweiterungskosten der EU mit einem Beitrag von einer Milliarde Franken beteiligen soll. Dieser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU wird in einer separaten Botschaft des Bundes-rats beantragt, um die mit der vorliegenden Botschaft beantragte traditionelle Transitionsunterstützung im Rahmen der Ostzusammenarbeit vom neuen «Erweiterungsbeitrag» klar abzugrenzen. Zwei getrennte Rahmenkredite rechtfertigen sich aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten sowie der Durchführungsmandate und Zielsetzungen: Während in der vorliegenden Botschaft die Unterstützung des Über-gangs zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft im Zentrum steht, soll der mit der zweiten Botschaft beantragte Erweiterungsbeitrag zur Überwindung von regionalen Disparitäten innerhalb der...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen