Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

Auszug


Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

04.020

Botschaft

über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

vom 31. März 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (Rahmenkredit IV) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. März 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Auf der Grundlage von Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1) bewilligen die eidgenössischen Räte die für die Ostzusammenarbeit notwendigen Mittel in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit (IV. Rahmenkredit) von 800 Millionen Franken für die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (davon sind 100 Millionen Franken für Kreditgarantien bestimmt). Die Mittel des bisherigen III. Rahmenkredits von insgesamt 1400 Millionen Franken, die vom Parlament durch den Bundesbeschluss vom 8. März 1999 bewilligt und mit dem Bundesbeschluss vom 13. Juni 2002 aufgestockt wurden, werden voraussichtlich gegen Ende 2004 vollumfänglich verpflichtet sein. Die Mindestdauer des vorliegenden IV. Rahmenkredits für die Ostzusammenarbeit beträgt vier Jahre und ist für die Zeitspanne 2005-2008 vorgesehen. Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen des jährlichen Budgets des Bundes zu beantragen. Realisiert wird die Kooperation durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA, EDA) und durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco, EVD).

Wie dies in der letzten Botschaft zum III. Rahmenkredit vom 14. November 2001 (BBl 2002 1829) angekündigt wurde, unterbreitet der Bundesrat parallel zu dieser Vorlage eine zeitliche Verlängerung und Anpassung der bestehenden Rechtsgrundlage mit einer separaten Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.

Die vorliegende Botschaft geht in einem ersten Teil auf die Situationsanalyse und die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in Osteuropa ein. Gleichzeitig werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Ostzusammenarbeit beleuchtet. Auch in der letzten Kreditperiode haben sich die osteuropäischen Transitionsprozesse durchaus dynamisch, aber auch sehr unterschiedlich entwickelt:

Während die zentraleuropäischen und baltischen Länder die Strukturreformen erfolgreich umgesetzt und soweit abgeschlossen haben, dass sie auf den 1. Mai 2004 vollwertige Mitglieder der Europäischen Union (EU) werden, verlief die Entwick-lung im Balkan gegenläufig, und mehrere - teilweise neu entstandene - Staaten stehen noch am Anfang ihrer Reformen. Wenn auch zweifellos grosse Fortschritte in der Stabilisierung dieser Region zu verzeichnen sind, so zeigen die harzigen Kosovo-Verhandlungen oder das Attentat auf den serbischen Premierminister vom März 2003, wie verletzlich diese Staaten bleiben und wie anfällig dieser Prozess sein kann.

Die GUS bietet ebenfalls ein heterogenes Bild, da die Startbedingungen bereits sehr unterschiedlich waren: So wies etwa Russland im letzten Jahr eine der höchsten ökonomischen Wachstumsraten auf dem europäischen Kontinent auf, während Zentralasien und der Kaukasus mit einer zunehmenden Armut konfrontiert bleiben. In einzelnen GUS-Ländern ist mit einer Transformation zu rechnen, die mehrere Jahrzehnte beanspruchen und regional äusserst unterschiedlich verlaufen wird.

1844

Obwohl der Transitionsprozess in den einzelnen Staaten ungleich weit fortgeschritten ist, lassen sich doch zentrale Herausforderungen an die Ostzusammenarbeit formulieren, die für den gesamten osteuropäischen Raum Gültigkeit haben: Siche-rung der Stabilität im Sinne eines umfassend verstandenen Sicherheitsbegriffs, der die - oft kriegs- oder armutsbedingte - migrationspolitische Bedrohung ebenso umfasst wie die Umweltrisiken und der auch die durch den Staatszerfall begünstigte organisierte Kriminalität einschliesst. Die Ostzusammenarbeit kann somit als lang-fristige Investition in die gemeinsame Zukunft und die Sicherheit und Wohlfahrt Europas bezeichnet werden. Weitere zentrale Themen, die im ersten Teil behandelt werden, sind die neue Armut sowie die wirtschaftliche und kulturelle Dimension des Übergangs.

Der Beitrag an die osteuropäische Transformation erfolgt durchaus auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz. Die geografische Nähe Osteuropas macht die Interessen unseres Landes an erfolgreich und friedlich verlaufenden Transitionsprozessen besonders deutlich. Die Präsenz teilweise grosser südosteuropäischer Gruppen i...

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