Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)

Auszug


Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

(Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG)

vom 24. Oktober 2007

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20051 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen auf dem Gebiete des AuG und des Abkommens vom 21. Juni 19992 zwischen der Schweize...

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