Verordnung über Zulagen und Beihilfen im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung, MSV)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 11, 23. März 1999 › Einzig › Verordnung
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Verordnung über Zulagen und Beihilfen im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung, MSV)
Verordnung über Zielpreis, Zulagen und Beihilfen im Milchbereich
(Milchpreisstützungsverordnung, MSV)vom 7. Dezember 1998Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 29 Absatz 1, 38 Absatz 2, 39 Absatz 2, 40 Absatz 2, 41 Absatz 3, 43 Absatz 1 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes1,verordnet:1. Abschnitt: Zielpreis Art. 11Zur Festlegung des Zielpreises sind insbesondere die Einschätzung der Marktlage und die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel massgebend. Die Zulage für Fütterung ohne Silage wird dabei nicht berücksich...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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