Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2007

Auszug


Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2007

11.3 Beilage 11.3

Teil III: Beilage nach Artikel Artikel 10 Absatz 4 Aussenwirtschaftsgesetz, Artikel 13 Absätze 1 und 2 Zolltarifgesetz, Artikel 4 Absatz 2 Zollpräferenzengesetz (zur Genehmigung)

11.3 Bericht

über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2007

vom 16. Januar 2008

11.3.1 Übersicht

Aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Zollpräferenzengesetzes unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den 34. Bericht über zolltarifarische Mass-nahmen.

Die Bundesversammlung hat zu entscheiden, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen.

Im vergangenen Jahr sind die nachstehenden Massnahmen beschlossen worden:

11.3.1.1 Auf das Zolltarifgesetz abgestützte Massnahmen

Am 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beigetreten. Aus diesem Anlass haben diese Staaten ihre bilateralen Freihandelsabkommen mit der EFTA und die dazugehörigen bilateralen Agrarbriefwechsel mit der Schweiz gekündigt. Sie wenden nun das gemeinsame Aussenhandelssystem der EU an, einschliesslich des bilateralen Freihandelsabkommens und des Agrarabkommens mit der Schweiz. Bei einigen Produkten wurden dadurch bisherige Zollpräferenzen im Handel mit der Schweiz hinfällig. Die Schweiz und die EU haben sich am 2. Mai 2007 darauf geeinigt, die früheren Zollkonzessionen der Schweiz zugunsten Rumäniens und Bulgariens im Umfang ihres Konzessionswertes in äquivalente Zollkontingente für die EU umzuwandeln und auf Ausgleichsansprüche im Rahmen der WTO zu verzichten. Im Gegenzug gewährt die EU der Schweiz zusätzliche Zollkonzessionen für gewisse Agrarprodukte. Zusätzlich gewähren sich die Partner gegenseitig NullzollKontingente für Wurstwaren. Die vereinbarten Zollkonzessionen wurden vom Bundesrat rückwirkend auf den 1. Januar 2007 bzw. auf den 1. Januar 2008 (Zollkontingent Wurstwaren) in Kraft gesetzt. Die Konzessionen für Agrarprodukte sollen ins Agrarabkommen mit der EU aufgenommen werden. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt in der Regel entsprechend der Reihenfolge der Einfuhrzollanmeldungen («Windhund an der Grenze»). Ausnahmen von diesem Prinzip g...

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