Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2006

Auszug


Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2006

07.019

Bericht

über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2006

vom 14. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Bericht über die im Jahr 2006 getroffenen zolltarifarischen Massnahmen mit dem Antrag, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und die im beiliegenden Bundesbeschluss aufgeführten Massnahmen zu genehmigen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Februar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den 33. Bericht über zolltarifarische Massnahmen.

Die Bundesversammlung hat zu entscheiden, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen.

Im vergangenen Jahr sind die nachstehenden Massnahmen beschlossen worden:

Auf das Zolltarifgesetz gestützte Massnahmen

Ein Einreihungsentscheid der Weltzollorganisation im Rahmen des Harmonisierten Systems führte zur Umtarifierung von Kandiszucker mit geringem Zusatz von Karamell oder Zuckercouleur. Um den bisherigen Zollansatz von Fr. 18.70 je 100 kg für solchen Kandiszucker weiterzuführen, wurde die Tarif-...

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