Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2010
Bundesblatt Nr. 8, 22. Februar 2011 › Seccion Unica
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Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2010
11.3 Beilage 11.3 Teil III: Beilage nach Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen, Artikel 13 des Zolltarifgesetzes, Artikel 6a des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und Artikel 4 Absatz 2 des Zollpräferenzengesetz (zur Genehmigung) 11.3 Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2010 vom 12. Januar 2011 11.3.1 Übersicht Aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Zollpräferenzengesetzes unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den 37. Bericht über zolltarifarische Mass-nahmen. Die Bundesversammlung hat zu entscheiden, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen. Im vergangenen Jahr sind die nachstehenden Massnahmen beschlossen worden: 11.3.1.1 Auf das Zolltarifgesetz gestützte Massnahmen Die Schweiz beteiligt sich - zusammen mit der EU, den USA, Kanada, Japan, Macao und Norwegen - im Rahmen der WTO an der Sektorinitiative Pharma...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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