Verordnung über die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des ...

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125.33 Verordnung über die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des Kantonsrates vom 3. April 2007 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 53 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen vom 4. Juli 1971 2 als...

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Auszug


Verordnung über die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des ...

125.33

Verordnung über die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder des Kantonsrates

vom 3. April 2007[1]

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