Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Auszug


Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

vom 12. Dezember 2005

Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 der Personalverordnung ETH-Bereich vom 15. März 20011 (PVO-ETH), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt das Arbeitsverhältnis des wissenschaftlichen Personals der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Dieses umfasst Assistentinnen und Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2 Nicht unter diese Verordnung fallen akademisch qualifizie...

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