Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Auszug


Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

08.028

Botschaft

über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

vom 7. März 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. März 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dieser Botschaft wird ein siebter Rahmenkredit im Umfang von 800 Millionen Franken für die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum von 2008-2012 beantragt. Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen für die Entwicklungsländer sind Teil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Rechtliche Grundlage bilden Artikel 54 der Bundesverfassung und das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976 (SR 974.0). Die Massnahmen werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) umgesetzt. Der Kredit wird parallel mit dem Kredit für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) vorgelegt. Dies ermöglicht einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Hauptziel der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen ist die Unterstützung eines nachhaltigen Einbezugs der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft und die Förderung ihres Wirtschaftswachstums. Damit soll zur dauerhaften Vermin-derung der Armut in diesen Ländern beigetragen werden. Die Prioritäten liegen bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Diversifizierung des Handels sowie der Mobilisierung von in- und ausländischen Investitionen.

Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu den entwicklungspolitischen und aussenpolitischen Zielen des Bundes-rats. Sie sind auch Teil der Aussenwirtschaftsstrategie: Die Schaffung von inter-nationalen wirtschaftlichen Regelwerken und Standards, die Erleichterung des wirtschaftlichen Austauschs sowie die Wahrung der Interessen der Schweiz im globalen wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog, welcher in den Internationalen Finanzierungsinstitutionen (Weltbank etc.) geführt wird, sind Beispiele für wichtige entwicklungspolitische Ziele, die auch Synergien und Wechselwirkungen mit den aussenwirtschaftspolitischen Zielen haben. Das EVD kann zudem innerhalb des Departementes bzw. des SECO auf spezifische wirtschafts- und handelspolitische Fachkompetenz zurück greifen und dieses Spezialwissen für die Entwicklungszusammenarbeit nutzbar machen.

Die vorliegende Botschaft stützt sich auf den Referenzrahmen, die neuen Herausforderungen und die Strategie der Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie in den ersten drei Ziffern der parallel unterbreiteten Botschaft für die Massnahmen des EDA dargelegt werden. Die Strategie der Schweiz basiert dabei auf den drei Pfeilern Millenniums-Entwicklungsziele, Sicherheitsagenda und entwicklungsfördernde Globalisierung.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf die «entwicklungsfördernde Globalisierung». Der Bundesrat will im Rahmen dieses Pfeilers primär wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen durchführen, welche fort-

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geschritteneren armen Entwicklungsländern zugute kommen, die sich zu einem ernsthaften und leistungsfähigen Reformprozess verpflichtet haben.

Die Botschaft beschreibt die beiden spezifischen Aufgabengebiete des EVD:

1. Unterstützung des entwicklungsfördernden Einbezugs der Partnerländer in die Weltwirtschaft und Stärkung eines nachhaltigen Wachstums

2. Mitgestaltung der Politik der internationalen Finanzierungsinstitutionen und der handelsbezogenen Organisationen der UNO.

Zu diesen beiden Aufgabengebieten werden Ziele definiert und Indikatoren festgelegt, mit welchen die Zielerreichung überprüft werden kann.

Die thematischen Interventionsbereiche sind: (i) Makro- und finanzökonomische Rahmenbedingungen, (ii) wirtschaftliche Infrastruktur, (iii) Förderung des Handels,

(iv) Entwicklung des Privatsektor, um in- und ausländischen Investitionen zu fördern. Neben der Mobilisierung zusätzlicher privater Ressourcen wird inskünftig ein Akzent auf den Querschnitts-Bereich «Energie, Klima und U...

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