Botschaft über die Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
Bundesblatt Nr. 47, 28. November 2000 › Seccion Unica
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Botschaft über die Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
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Botschaft über die Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebietevom 13. September 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete sowie den Entwurf des Bundesbeschlusses über Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten mit dem Antrag auf Zustimmung.Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.13. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz11093ÜbersichtDas Parlament hat 1995 im Rahmen eines Massnahmenpaketes zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität den Bundesbeschluss zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete verabschiedet. Dieser Beschluss erlaubt es dem Bund, Investitionsvorhaben in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten mittels Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen zu unterstützen. Er ist auf fünf Jahre befristet und läuft Mitte 2001 aus.Der Beschluss hat sich als zweckmässiges und kostengünstiges Instrument zur Förderung des Strukturanpassungsprozesses und insbesondere der Ansiedlung ausländischer Unternehmen in den nicht zentralen Regionen der Schweiz erwiesen. Seit Inkrafttreten des geltenden Beschlusses 1996 wurden über 100 Investitionsvorhaben der privaten Wirtschaft unterstützt. Im Rahmen der unterstützten Vorhaben wurden in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten gegen 4000 zukunftsorientierte Arbeitsstellen geschaffen sowie eine beträchtliche Anzahl Stellen zukunftsweisend neu ausgerichtet. Dabei blieb die Belastung für die Bundeskasse mit Ausgaben von rund 4 Millionen Franken pro Jahr bescheiden.Mit Blick auf die Zukunft kann davon ausgegangen werden, dass auch weiterhin grosse Herausforderungen auf die Regionen und Teilräume der Schweiz zukommen werden. So werden zum Beispiel die fortschreitende Marktöffnung und Deregulie-rung insbesondere im Infrastrukturbereich (verbunden mit einem grösseren Stellenabbau namentlich bei Swisscom und SBB), aber auch die stetig weitergehende wirtschaftliche Integration in Europa zu einem weiteren Strukturwandel führen. Auf Grund der unterschiedlichen Ausgangslage und Betroffenheit wird sich der damit verbundene Anpassungsdruck über die Regionen hinweg unterschiedlich auswirken.Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat eine Verlängerung und Anpassung des Bundesbeschlusses zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete als Massnahme, die geeignet ist, Anpassungsprozesse in Regionen zu unterstützen, die von wirtschaftlichen Strukturveränderungen besonders nachteilig betroffen sind. Er schlägt deshalb vor, den geltenden Bundesbeschluss um fünf Jahre zu verlängern und gleichzeitig eine Reihe von Anpassungen einzuführen, mit denen der Beschluss besser auf die heutigen Erfordernisse ausgerichtet werden kann.Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen eine Entflechtung und Straffung des bestehenden einzelbetrieblichen Instrumentariums, verbunden mit einer Präzisierung des sachlichen Geltungsbereichs. Zudem soll eine überbetrieblich wirksame Förderkomponente in den Beschluss aufgenommen werden. Diese erlaubt es dem Bund, Institutionen und Projekte zu unterstützen, die auf die Förderung der Unternehmerpotenziale und der Investitions- und Innovationstätigkeit in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten ausgerichtet sind.Botschaft1 Allgemeiner Teil1.1 Ausgangslage1.1.1 Der Bundesbeschluss zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete - ein Element der Massnahmen zur Stärkung der regio...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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