Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit über die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste I und IA der Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten nach den Anhängen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung

Auszug


Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit über die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste I und IA der Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten nach den Anhängen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung

Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit

über die Aufnahme von Wirkstoffen in die Liste I und IA der Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten nach den Anhängen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung

vom 6. Juni 2008

Das Bundesamt für Gesundheit, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Umwelt, gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 20051,

verordnet:

I

Die Anhänge 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 2005 erhalten eine neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Ver...

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