Verordnung vom 20. Mai 2003 über die WildschutzgebieteInkrafttreten: 01.06.2003

Auszug


Verordnung vom 20. Mai 2003 über die WildschutzgebieteInkrafttreten: 01.06.2003

ASF 2003_068 Verordnung

vom 20. Mai 2003

Inkrafttreten: 01.06.2003

über die Wildschutzgebiete

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und die dazugehörige Verordnung vom 29. Februar 1988; gestützt auf die Verordnung des Bundesrats vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung; gestützt auf die Verordnung des Bundesrats vom 30. September 1991 über die eidgenössischen Jagdbanngebiete; gestützt auf das Gesetz vom 14. November 1996 über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG); gestützt auf das Reglement vom 20. Juni 2000 über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaR); gestützt auf das Reglement vom 20. Juni 2000 über die Ausübung der Jagd (JaAusR); auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft,

beschliesst:

Art. 1 Allgemeines Die in dieser Verordnung aufgezählten Gebiete sind Schutzgebie...

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