Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

Auszug


Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden1

Beschluss der Wettbewerbskommission vom 2. Juli 2007

Die Wettbewerbskommission erlässt die folgende allgemeine Bekanntmachung in

Erwägung nachstehender Gründe:

I. Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG; SR 251) kann die Wettbewerbskommission in allgemeinen Bekanntmachungen die Voraussetzungen umschreiben, unter denen einzelne Arten von Wettbewerbsabreden aus Gründen der wirtschaft-lichen Effizienz im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 KG in der Regel als gerechtfertigt gelten. Wenn ein Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit es erfordert, kann sie in analoger Anwendung von Artikel 6 KG auch andere Grundsätze der Rechtsanwendung in allgemeinen Bekanntmachungen veröffentlichen.

II. Vertikale Vereinbarungen können die volkswirtschaftliche Effizienz inner-halb einer Produktions- oder Vertriebskette erhöhen, weil sie eine bessere Koordinierung zwischen den beteiligten Unternehmen ermöglichen. Sie können insbesondere die Transaktions- und Distributionskosten der Beteiligten verringern und deren Umsätze und Investitionen optimieren.

III. Die Wahrscheinlic...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen